1. Feststellung des Bedarfs Um den Strombedarf Ihres Unternehmens zu ermitteln, benötigen Sie ein lückenloses Inventar über
1. die Anzahl der nicht-gemessenen Zählpunkte (Versorgung mit Standardlastprofilen) und
2. die Anzahl der lastgemessenen Zählpunkte (RLM), i.d.R. ab 120.000 kWh Jahresverbrauch sowie die Jahresverbrauchsmengen je Zähler.
Die Ermittlung des Strombedarfs erfordert neben der Feststellung der Verbräuche je Zählpunkt auch eine Prognose über möglicherweise sinkende oder steigende Stromverbräuche in dem geplanten Beschaffungszeitraum. Hinzu kommen alle Informationen über die Verbrauchsstruktur über den Lieferzeitraum sowie die Benutzungsstunden.
Tipp 1: Wenn Sie einen Carbon Footprint ermitteln, nutzen Sie Synergien zwischen CO2- Bilanz und Strombeschaffung mittels einer gemeinsamen Inventarisierung der Zählpunkte und deren Stromverbräuche.
Tipp 2: Nehmen Sie die Feststellung Ihres Gesamtverbrauchs zum Anlass, die Potenziale auf Verbrauchsminderung professionell untersuchen zu lassen. Energieberatende finden Sie in der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).
2. Ökostrom in der Angebotseinholung und Vertragsgestaltung Energiebeschaffung kann je nach Größe, Zahl und Ort der Niederlassungen ein aufwändiger Prozess sein, der sehr individuelle Beschaffungsstrategien hervorbringt, die jeweils von einer Vielzahl von Faktoren geprägt sind – zum Beispiel Kenntnis des Energiemarktes, Risikomanagement, Verbrauchsstruktur (z.B. stark schwankende Lastspitzen oder saisonale Schwachlastzeiten), dezentrale vs. zentraler Entscheidungswege und Vertrauen zum Stromanbieter oder dem beratenden Dienstleister. In Deutschland stehen gewerblichen Kunden prinzipiell rund 1.000 Stromanbieter zur Verfügung, die Auswahl an unterschiedlichen Dienstleistungen und Qualitäten ist also groß. Das gilt auch im Ökostromsegment.
Für kleine Unternehmen kommt ein Tarifvertrag mit monatlichem Grundpreis und festem Arbeitspreis pro kWh in Frage. Ab ca. 100.000 – 120.000 kWh Jahresverbrauch kommt – oft in Kombination mit einer registrierenden Leistungsmessung und der Bündelung vieler Abnahmestellen – ein Sondervertrag zustande, dessen Konditionen frei verhandelt werden können.
Der Schwerpunkt der folgenden Empfehlungen liegt auf den ökologischen Aspekten der Ökostrombeschaffung. Die Nachfrage nach Ökostrom steigt enorm, so dass dessen Qualität ein vollwertiger und entscheidender Aspekt neben den vielen anderen Entscheidungskriterien geworden ist.
3. Gütesiegel & Co.: Sicherstellung der Ökostromqualität Grundsätzlich wird die Qualität des Ökostroms über Herkunftsnachweise (HKN) sichergestellt, die in Deutschland nur der jeweilige Stromanbieter beschafft und entwertet. Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Stromanbieter
- den Strom bzw. dessen Qualität nicht mehrfach verkauft und
- die vom WWF empfohlene Ökostromqualität auch nachweislich beschafft,
müssen Sie einen Anbieter wählen, der sich freiwillig durch ein Qualitätssiegel zertifizieren lässt, sofern dieser die WWF-Kriterien zertifiziert. Alternativ können Sie diesen Nachweis von einem unabhängigen Gutachter überprüfen lassen. Denn nur durch eine Überprüfung im Energiedatenmanagementsystem des Ökostromanbieters kann gewährleistet werden, dass die entwertete Menge an Herkunftsnachweisen und die als Ökostrom dieser Qualität verkaufte Strommenge übereinstimmen.