Gekauft wurden zwei Produkte:
- Bilderahmen
- Beistelltisch
Bei beiden Produkten war die Holzart falsch deklariert.
Erschreckend war die Falschdeklaration beim Beistelltisch. Dem Kunden wurde bei dem vom WWF gekauften Tisch auf einer Informationstafel im Markt mitgeteilt, dass es sich um ein Produkt aus Fichte handele. Auf Anfrage des WWF wurde in einer E-Mail die Holzart Fichte bestätigt, obwohl im angehängten Dokument „Supplier EU Timber Regulation Statement“ ausschließlich die Holzart Pinie - also Kiefer - vermerkt war.
Tatsächlich befanden sich im Produkt die Holzgattungen Kiefer, Merbatu, chinesische Spießtanne, Kedongdong, Pappel und Pehapan. Innerhalb der identifizierten – zum Teil tropischen – Holzgattungen, gibt es mehrere Holzarten, die auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen.
Auf Nachfrage bemerkte das Dänische Bettenlager, dass eine Verwechslung vorliege. Ferner würden die im Beistelltisch identifizierten Hölzer aus Resthölzern im MDF-Material (Faserplatten) stammen und Resthölzer würden nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung fallen. Das Produkt sei zudem vor in Kraft treten der EU-Holzhandelsverordnung (3/2013) importiert worden.
Der WWF bewertete diese Aussagen des Dänische Bettenlagers als sehr zweifelhaft, da die wissenschaftlich fundierten Holzanalysen keine Anzeichen haben erkennen lassen, dass es sich bei dem betroffenen Produkt um verarbeitete MDF-Faserplatten gehandelt habe. Außerdem werden MDF-Platten aus technischen Gründen i.d.R. nicht oder wenn nur zu geringen Teilen aus Rest- oder Abfallhölzern gefertigt.
Später korrigierte das Dänische Bettenlager seine Aussage, dass es sich um eine MDF-Platte gehandelt habe dahingehend, dass es sich um Sperrholz aus Restholz handeln würde. Auch diese Erklärungsvariante lässt – sogar noch mehr – Zweifel aufkommen. Zur Herstellung von Sperrholz muss zunächst aus Holzstämmen Furnier hergestellt werden. Wie bei diesem Vorgang Restholz eingesetzt worden sein soll, ist nur schwer vorstellbar.
Die zentrale Forderung der EU-Holzhandelsverordnung besteht darin, dass Erstinverkehrbringer eine Reihe von Informationen über die Produkte, darunter die Holzart und die Holzherkunft, beschaffen und auf dieser Grundlage eine Risikobewertung durchführen müssen. Beschaffen sie diese Informationen nicht bzw. führen sie eine entsprechende Risikobewertung nicht durch, verstoßen sie gegen die festgelegten Sorgfaltspflichten. Werden Risiken identifiziert, sollen sich die Erstinverkehrbringen für eine Minimierung der Risiken einsetzen. In den Erwägungen der EU-Holzhandelsverordnung heißt es dazu:
„(17) …Die Sorgfaltspflichtregelung sollte Zugang zu den Informationen über die Quellen und die Lieferanten von Holz und Holzerzeugnissen, die erstmals auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, sowie zu einschlägigen Informationen über die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, das Land des Holzeinschlags, Baumarten, Mengen und gegebenenfalls die Region des Holzeinschlags und die Konzession für den Holzeinschlag gewähren. Die Marktteilnehmer sollten auf der Grundlage dieser Informationen eine Risikobewertung vornehmen. Sind Risiken ermittelt worden, so sollten die Marktteilnehmer diese Risiken in einer den ermittelten Risiken angemessenen Art und Weise mindern, um zu verhindern, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden.“
In den vom WWF untersuchten Holzprodukten haben die Kontrollmechanismen des Dänische Bettenlagers offenbar nicht funktioniert. Die Falschdeklarierung in Bezug auf Materialien und Holzarten sowie die Verarbeitung von teils vom Aussterben bedrohten Tropenhölzern lassen erkennen, dass seitens des Dänische Bettenlagers der geforderte Sorgfaltsmaßstab nicht eingehalten wird. Aus Sicht des WWF gibt es damit eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Wer weder die eingesetzten Werkstoffe, noch die eingesetzten Hölzer kennt, hat entweder die von der EU-Holzhandelsverordnung geforderten Informationen nicht gesammelt und auch das Risiko des Produkts nicht bewertet, oder aber beim Informationssammeln und seiner Risikobewertung massive Fehler gemacht. Bilderrahmen und Beistelltisch fallen unter die EU-Holzhandelsverordnung. Die Falschdeklarationen bei den Holzarten und die zweifelhaften Aussagen/Ausreden des Dänische Bettenlagers bewertet der WWF deshalb als Verstoß gegen das HolzSiG.