Im Zuge des Pariser Klimaabkommens von 2015 hat die EU ein neues Klimaziel für das Jahr 2030 beschlossen: Demnach will die Union ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 statt um 40 Prozent um 55 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 reduzieren. Mit dem Paket will die EU ihre Klima- und Energiegesetze fit für die neuen 2030-Klimaziele machen.
Deshalb werden der Europäische Klimaschutz-Rechtsrahmen und bereits existierende Instrumente an das neue Ziel angepasst und weitere Instrumente hinzugefügt werden. Insgesamt veröffentlichte die Kommission Anpassungen zu folgenden bereits existierenden und neuen Dossiers:
- EU-Emissionshandel (EU-ETS)
- Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)
- Effort-Sharing-Regulation (ESR)
- Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
- Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID)
- Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsstandards für PKW und Transporter
- Richtlinie zur Energiebesteuerung (ETD)
- Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (EED)
Des Weiteren legte die Kommission neue Gesetzesvorschläge zu folgenden Themen vor:
- Eine neue EU-Waldstrategie
- Ein separaten Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS 2)
- Ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
- Eine Climate Social Fund
- ReFuelEU Aviation – zur Gestaltung von nachhaltigen Flugtreibstoffen
- FuelEU Maritime – zur Gestaltung von nachhaltigen Treibstoffen für die Seeschifffahrt