Nach Lebensraumzerstörung ist Übernutzung der größte Treiber der Artenkrise, im Meer sogar der größte. Um Tiere und Pflanzen vor nicht nachhaltigen, internationalen Handel zu schützen, reguliert das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES den internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Es ist eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. 

Was macht der WWF im Rahmen von CITES?

Elfenbein Souvenirs © Bas Huijbregts / WWF Canon
Elfenbein Souvenirs © Bas Huijbregts / WWF Canon

Um dem Artensterben und insbesondere dem unkontrollierten internationalen Handel entgegenzuwirken, ergreifen der WWF, die Weltnaturschutzunion IUCN und andere Naturschutzorganisationen die Initiative und setzen sich im Rahmen von CITES für einen besseren Handelsartenschutz bedrohter Tiere und Pflanzen an Land und im Meer ein. Der WWF arbeitet dort auch gegen Wilderei und illegalen Handel mit bedrohten Arten, beispielsweise mit Elefanten-Elfenbein, Nashorn-Horn und Tigern sowie zur Reduktion der Nachfrage nach diesen illegalen Wildtierprodukten. Des Weiteren trägt der WWF gemeinsam mit den anderen Organisationen insgesamt dazu bei, Druck auf Mitgliedsstaaten auszuüben, die sich nicht an bestehende CITES-Anforderungen oder -Handelsbeschränkungen halten. Denn letztlich hängt die Umsetzung von CITES stark vom politischen Willen, von finanziellen Ressourcen und der praktischen Umsetzung in den einzelnen Vertragsstaaten ab. Insgesamt fordert der WWF eine Handelsregulierung, die nachhaltige Nutzung von Tieren und Pflanzen als wichtigen Anreiz für Naturschutz ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass die Übernutzung bedrohter Arten nicht das Artensterben weiter vorantreibt.

Wie viele Arten sind durch CITES geschützt?

Das Abkommen reguliert den Handel von fast 6.000 Tier- sowie 32.800 Pflanzenarten durch ein System von Bescheinigungen und Genehmigungen. Durch CITES werden die Arten in verschiedene Schutzkategorien eingeteilt. Nur per Konsens-Entscheidung oder Zweidrittel-Mehrheit bei einer der Vertragsstaaten-Konferenzen können die CITES-Anhänge geändert werden.

19. CITES CoP: Erfolg für Haie und Rochen

Hammerhaie vor Galapagos © naturepl.com / Doug Perrine / WWF
Hammerhaie vor Galapagos © naturepl.com / Doug Perrine / WWF

Alle drei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsstaaten („Conference of the Parties“, CoP) statt. Die 19. Vertragsstaatenkonferenz fand vom 14. bis 25. November 2022 in Panamá City statt. Zwei Wochen lang haben die 184 Vertragsparteien über Handelsartenschutz beraten. Ganz oben auf der Tagesordnung standen Entscheidungen im Zusammenhang mit Haien, Rochen, tropischen Baumarten, Meeresschildkröten, Tigern, Elefanten und Nashörnern

Nach Abschluss der Verhandlungen zieht der WWF eine positive Bilanz. Besonders die Entscheidung der Vertragsstaaten, insgesamt nun etwa 90 Prozent aller international gehandelten Hai- und Rochenarten in Zukunft besser vor Übernutzung zu schützen, war ein Meilenstein. Auf Haien und Rochen liegt für den WWF ein wichtiger Fokus, denn der Bestand der empfindlichen Knorpelfische ist in den vergangenen Jahrzehnten besonders durch Überfischung stark zurückgegangen. Ein Drittel der mehr als 1.200 Arten ist im Bestand akut bedroht. „Dass jetzt 54 Arten aus der Familie der Grundhaie, sechs Arten von Hammerhaien und 37 Arten von Geigenrochen in den Anhang II des CITES-Abkommens aufgenommen wurden, ist eine historische Entscheidung“, sagt Dr. Arnulf Köhnke, Fachbereichsleiter Artenschutz beim WWF Deutschland. Erlaubt ist internationaler Handel mit ihnen in Zukunft nur noch, wenn die Bestände der Haie und Rochen dadurch nicht gefährdet werden.

„Mit dem Beschluss bringt die CITES-Konferenz das bisher wohl größte Schutzpaket für Haie und Rochen auf den Weg. Mehr als 90 Prozent aller gehandelten Hai- und Rochenarten werden in Zukunft unter das CITES-Übereinkommen fallen. Für Haie und Rochen, die durch Überfischung extrem bedroht sind, ist dies ein wahrer Befreiungsschlag.“

Heike Zidowitz, Referentin für Haie und Rochen beim WWF-Deutschland

Gute Nachrichten für Dickhäuter

Waldelefanten auf der Dzanga-Bai © Carlos Drews / WWF
Waldelefanten auf der Dzanga-Bai © Carlos Drews / WWF

Auch beim Schutz der Elefanten und Nashörner feierten die Naturschützer:innen des WWF und anderer Organisationen Erfolge. Die Vertragsstaaten beschlossen, die bestehenden Verbote für den kommerziellen internationalen Handel mit Elefanten-Elfenbein und Nashorn-Horn aufrecht zu erhalten. Einige Staaten hatten sich dafür eingesetzt, den Handel reguliert zu ermöglichen, doch es besteht bereits ein internationales Verbot, das die Vertragsstaaten mit ihrer Entscheidung noch einmal bekräftigt haben.

"Die aktuell weiterhin bedrohliche Lage der Elefanten-Wilderei lässt keinen anderen Weg zu als die Fortsetzung des bereits bestehenden internationalen kommerziellen Handelsverbots mit Elefanten-Elfenbein. Der wirtschaftliche Gewinn aus der Anwesenheit von Elefanten muss insbesondere durch Tourismus und aus der Naturschutz-Finanzierung des globalen Nordens erzielt werden. Konflikte zwischen Menschen und Elefanten müssen vorgebeugt, reduziert, und Konfliktopfer entschädigt werden, damit ein friedliches Zusammenleben von Menschen und diesen Wildtieren ermöglicht wird."

Dr. Arnulf Köhncke, WWF-Artenschutzexperte

Stillstand beim Tiger-Schutz

Tiger © Photocech / iStock / Getty Images
Tiger © Photocech / iStock / Getty Images

Laut des aktuellen Berichts „Skin and Bones“ des Artenschutznetzwerks TRAFFIC enden mindestens 150 Tiger pro Jahr als Luxusgüter, Bettvorleger, Amulette oder vermeintliche Medizin. Das ist nach wie vor extrem besorgniserregend, daher fordert der WWF unter anderem eine stärkere Strafverfolgung von Tiger-Wilderei und -Schmuggel sowie die Schließung illegaler Wildtier-Märkte. Doch beim Schutz der letzten wildlebenden Tiger haben die Vertragsstaaten enttäuscht: Weitreichende und vor allem klare zeitgebundene Maßnahmen gegen Wilderei und illegalen Handel wurden nicht beschlossen.

Tropenwälder in Gefahr

Ein weiteres Augenmerk der 19. CoP richtete sich auf Bäume, denn gleich sieben Baumgattungen wurden zur Aufnahme in den Anhang II vorgeschlagen. Der Handel mit ihnen soll demnach strikt reguliert werden, da sonst ihr Bestand gefährdet werden würde. Vier dieser Gattungen stammen aus Lateinamerika und drei aus Afrika. Für die Tropenwälder Afrikas, Asiens und Amerikas wurde auf der CITES-Konferenz ein Sieg mit bitterem Beigeschmack erzielt. Zwar wurden für einige Baumarten Handelsregulierungen beschlossen, doch die greifen teilweise erst in zwei Jahren – ein riesiges Zeitfenster, das den Raubbau an den Bäumen weiter zulässt.

 

Auf der Vertragsstaatenkonferenz wurden darüber hinaus auch viele wichtige Querschnittsthemen erörtert, darunter die Bekämpfung der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Wildtieren oder Möglichkeiten zur Verbesserung der Beteiligung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften beim Schutz bedrohter Arten.

Die wichtigsten Fragen zu CITES kurz und knapp erklärt:

Seit wann besteht das Abkommen und warum wurde es eingeführt?

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) wurde 1973 in Washington ausgehandelt und trat 1975 international in Kraft, ein Jahr später auch in Deutschland. Zu dieser Zeit boomte das Geschäft mit Arten, sodass viele Tier- und Pflanzenarten stark übernutzt wurden. Souvenirs aus Elfenbein oder Medizin aus Nashorn-Pulver sind nur zwei Ursachen, weshalb zahlreiche Arten vor der Ausrottung standen und teilweise nach wie vor stehen.

Wie wird der Handel kontrolliert?

Auf Anhang I gelistete Arten erfahren den höchsten Schutz. Hier sind Arten gelistet, die akut bedroht und durch den Handel gefährdet sind. Kommerzieller internationaler Handel mit wild lebenden Exemplaren dieser Arten ist verboten. Zu den wenigen Ausnahmen gehört zum Beispiel der genehmigungspflichtige Handel zum Zweck wissenschaftlicher Untersuchungen. Mehr als 1.000 Arten sind hier geschützt.

In Anhang II sind Arten aufgeführt, die zwar noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Bestand aber gefährdet würde, sollte der Handel nicht strikt reguliert werden. Anhang II schließt außerdem viele Arten mit ein, die wegen ihres ähnlichen Aussehens leicht mit gefährdeten Arten auf Anhang I oder II verwechselt werden können. Mehr als 37.000 Arten sind hier geschützt.

In Anhang III sind Arten gelistet, deren internationaler Handel auf Antrag eines Verbreitungsstaates der entsprechenden Art reguliert wird und der nur die Bestände des betreffenden Landes umfasst, zum Teil sogar nur bestimmter Regionen. Über 200 Arten sind hier geschützt.

Wie kommen Arten auf die Anhänge?

Bevor der Handel mit einer Tier- oder Pflanzenart durch CITES reguliert wird, finden in der Regel umfangreiche Untersuchungen statt, ob die betreffende Art die Kriterien für die Aufnahme in einen der Anhänge von CITES (siehe oben) erfüllt oder nicht.

Die Anträge auf Aufnahme in einen der Anhänge werden von den nationalen wissenschaftlichen CITES-Behörden gestellt und auf den alle zwei bis drei Jahre stattfindenden Vertragsstaatenkonferenzen diskutiert. Durch dortige Abstimmung der Vertragsstaaten werden diese anschließend angenommen oder abgelehnt beziehungsweise zurückgestellt. 

Zur Antragstellung muss das Land, von dem eine Listung beantragt wird, ein nachvollziehbares Interesse an der betreffenden Tier- oder Pflanzenart haben – sei es, weil sie dort wildlebend vorkommt, oder weil sie in beträchtlichen Mengen in das Land importiert wird. Jeder Vertragsstaat hat eine wissenschaftliche CITES-Behörde. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Wie erfolgt die Umsetzung innerhalb der EU?

Alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sind CITES beigetreten; auch die EU selbst ist als einzige Staatengemeinschaft Mitglied von CITES. Seit 1997 gilt in der EU ein neues europäisches Artenschutzrecht, welches unmittelbar die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich festlegt. Die entsprechende Verordnung (VO (EG) 338/97) wurde Anfang 2017 an die Abstimmungsergebnisse der letzten CITES-Konferenz angepasst und gilt nun als VO (EU) 2017/160. Die Artenschutzbestimmungen sind im Vergleich zu CITES teilweise strenger geregelt, da hier zum Teil auch EU-Richtlinien wie die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie umgesetzt werden. Außerdem existieren vier (A, B, C, D) statt drei Anhänge.

Anhang A enthält alle im Anhang I von CITES aufgeführten Arten sowie einige Arten des Anhang II und III, die nach Ansicht der EU durch den internationalen Handel so gefragt sind, dass jeglicher Handel das Überleben der Art gefährden würde. Für Anhang A-Exemplare gilt fast ohne Ausnahme ein kommerzielles Handelsverbot, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht sowie innergemeinschaftliche Vermarktungsverbote, vor allem für der Wildnis entnommene Exemplare.

Anhang B enthält Arten des CITES-Anhangs II, soweit sie nicht bereits nach Anhang A geschützt werden, sowie Arten, die international in solchen Mengen gehandelt werden, die das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden können. Es gelten Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht für alle Exemplare.

In Anhang C werden bis auf bestimmte Rotfuchs-, Hermelin- und Wieselarten die Arten des CITES-Anhangs III aufgeführt. Bei diesen Arten wird bei der Einfuhr auf eine wissenschaftliche Prüfung verzichtet. Die Naturverträglichkeit der Entnahme muss allerdings durch Dokumente des Ursprungslandes belegt werden. Außerdem müssen Arten des Anhang C bei der Einfuhr in die EU beim Zoll angemeldet werden.

Anhang D gilt als Frühwarnsystem. Hier werden vor allem Arten aufgeführt, die zwar handelsrelevant sind, aber noch nicht unter die internationalen Schutzkategorien von CITES fallen. Bei diesen Arten rechtfertigt der Umfang der Einfuhren in die EU die Überwachung und Registrierung der Handelsdaten, um frühzeitig Rückschlüsse auf die Erhaltungssituation der betroffenen Arten ziehen zu können und ggf. eine stärkere Unterschutzstellung herzuleiten.

Welche Erfolge konnten dank CITES errungen werden?

Zu den größten Erfolgen des Washingtoner Artenschutzabkommens gehört das Handelsverbot mit Walfleisch. Ab Mitte der 1970er Jahre erließen die Vertragsstaaten nach und nach Handelsverbote für das Fleisch der meisten Großwalarten. Zusammen mit dem Jagdverbot der Internationalen Walfang-Kommission IWC, das 1986 in Kraft getreten ist, erwies sich das Handelsverbot als guter Schutzmechanismus. Auch wenn sich die Bestände in den letzten Jahrzehnten nach und nach erholten, so sehen sich Wale auch heute noch mit einer Reihe von Problemen konfrontiert: Meeresverschmutzung, Fischernetze, der Schiffsverkehr und Klimawandel, sind immer noch eine starke Bedrohung für ihre Art.

Für Störe ist die größte Bedrohung das Geschäft mit deren unbefruchteten Eiern (Rogen), auch Kaviar genannt. Kaviar zählt zu den teuersten Delikatessen weltweit, weshalb Störe in der Vergangenheit stark bejagt wurden. Um dem ein Ende zu setzen, wurden 1998 alle 27 Störarten ins Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgenommen. Aufgrund der Handelsverbote- und beschränkungen wird seitdem vor allem in Europa auf Zuchtkaviar gesetzt. Ein großer, wenn auch nur Teilerfolg, denn gerade in Russland besteht nach wie vor eine große Nachfrage und CITES kann ausschließlich den internationalen Handel regeln, aber nicht auf inländische Märkte Einfluss nehmen.