Das Artenschutzrecht, wie es z.B. bei nationalen Wildereivorfällen oder internationalen Schmuggelversuchen oder illegaler Vermarktung geschützter Arten Anwendung findet, ist komplex – einschlägige Verbotsnormen finden sich häufig nur in strafrechtlichen Nebengesetzen wie dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) oder dem Tierschutzgesetz (TierSchG).

Gewilderter Luchs im Bayerischen Wald © Luchsprojekt Bayern / WWF Deutschland
Gewilderter Luchs im Bayerischen Wald © Luchsprojekt Bayern / WWF Deutschland

Nur wenige Jurist:innen und andere Mitglieder der Strafverfolgungskette sind darauf spezialisiert und es gibt nur wenige Präzedenzfälle, in denen Wilderer oder Schmuggler von geschützten Arten ermittelt oder verurteilt werden. Gleichzeitig stellen illegale Handlungen gegen Tier- und Pflanzenarten aus dem In- und Ausland eine ernstzunehmende Gefahr für die betroffenen Arten und den Erhalt der Biodiversität insgesamt dar.

Fachtagungen zum Artenschutzrecht

In ganz Europa gibt es ähnliche Schwierigkeiten bei der Prävention und Verfolgung von Straftaten gegen geschützte Arten: Insbesondere mangelndes Wissen über Ausmaß und Auswirkungen von Kriminalitätsfällen, eine geringe Routine und ein Fehlen von Aus- und Fortbildungsangeboten zum EU- Umweltrecht und infolgedessen eine sehr geringe Rate erfolgreich verfolgter Straftaten.

Seit 2021 organisieren deshalb das Bundesamt für Naturschutz, die Universität Bremen sowie der WWF Deutschland eine Fachtagung zur Umsetzung des Artenschutzrechts in Deutschland.

Fachtagung vom 16. Dezember 2022

Über 360 Teilnehmer:innen informierten sich im Rahmen von fünf Vorträgen und einer anschließenden Podiumsdiskussion zu den Herausforderungen bei der Anwendung und Umsetzung des Artenschutzrechts in Deutschland. Defizite wurden aufgezeigt und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, um den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu verbessern. Zusätzlich veranschaulichten Praxisbeispiele, wie zukünftige Strafverfolgung und Schutzmaßnahmen für die nationalen Arten effektiver gestaltet werden können.

Fachtagung vom 17. Dezember 2021

Über 350 Teilnehmer:innen diskutierten Themen wie illegaler Wildartenhandel und Wilderei sowie mangelnde Kooperation zwischen den Behörden und fehlende Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus wurden Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen an die Politik erarbeitet.

Hier können Sie sich für die Fachtagung Artenschutzrecht am 28. November 2024 anmelden:

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