In ganz Europa gibt es ähnliche Schwierigkeiten bei der Prävention und Verfolgung von Straftaten gegen geschützte Arten: Insbesondere mangelndes Wissen über Ausmaß und Auswirkungen von Kriminalitätsfällen, eine geringe Routine und ein Fehlen von Aus- und Fortbildungsangeboten zum EU- Umweltrecht und infolgedessen eine sehr geringe Rate erfolgreich verfolgter Straftaten.
Seit 2021 organisieren deshalb das Bundesamt für Naturschutz, die Universität Bremen sowie der WWF Deutschland eine Fachtagung zur Umsetzung des Artenschutzrechts in Deutschland.