Der Handel kann mit einem nachhaltigen Sortiment dazu beitragen, dass Fisch nicht von der Speisekarte verschwindet, sondern auch in vielen Jahren noch verkauft und gegessen werden kann:
Herkunft überprüfen: Jeder Händler kann den angebotenen Fisch daraufhin überprüfen, wo und wie er gefangen wurde. Ins Sortiment gehören Fischarten, die nachhaltig gewonnen werden.
Lückenlos vom Fang zum Teller: Der Weg eines Produkts vom Fang bis auf den Teller des Verbrauchers muss transparent werden. Aus Eigeninteresse sollten Händler selbst eine lückenlose Überwachung fordern und daran auch mitarbeiten. Schließlich will niemand Fische und Meeresfrüchte aus illegalen Fängen anbieten oder kaufen.
Nachhaltig listen: Nur Produkte, die aus nachhaltiger Fischerei stammen, sollten neu in das Sortiment aufgenommen werden.
Übergangsfristen fürs Auslisten: Händler können Einfluss auf Lieferanten nehmen, indem sie nach Übergangsfristen Fischarten aus nicht nachhaltiger Fischerei aus ihrem Sortiment nehmen.