Das Klimaschutzgesetz sieht Klimaschutz-Ziele für verschiedene Sektoren wie Verkehr, Bau oder Landwirtschaft bis 2030 vor. Zwischenziele für die Zeit nach 2030 fehlen in dem Gesetz jedoch. Das sei den nachfolgenden Generationen gegenüber nicht gerecht oder zumutbar, so das Gericht.
Karlsruhe betont im Urteil vor allem die Frage der Generationengerechtigkeit „Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Das Gericht verweist dabei auf Artikel 20 des Grundgesetzes, wonach der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen muss.
Ein wahrliches historisches Urteil. Denn damit hat das Gericht entschieden: Es gibt ein Grundrecht auf Klimaschutz bzw. auf Schutz vor den Folgen der Klimakrise. Und erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich.
In den letzten Jahren hatten unter anderem Fridays For Future, Greenpeace und der BUND Klimaklagen beim Verfassungsgericht eingereicht. Danke für diesen Einsatz und diesen Klimaschutz-Erfolg!