Jährliche Emissionsmengen für jeden Sektor
Das Klimaschutzgesetz legt jährliche Emissionsziele in Form von maximalen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft gesetzlich fest. Damit gibt das Gesetz vor, in welchem Maße die Emissionen in den Sektoren bis 2030 reduziert werden müssen.
Verantwortung der Bundesministerien für den Klimaschutz
Die Verantwortung für die Erreichung der Ziele der einzelnen Sektoren wird den jeweiligen Bundesministerien zugeschrieben. So ist das Bundeswirtschaftsministerium für die Minderungen in den Bereichen Energie und Industrie, das Bundesverkehrsministerium für die Reduktion der Treibhausgase im Verkehrsbereich, das Bundesinnenministerium für die Zielerreichung im Gebäudebereich und das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Ziele im Landwirtschaftsbereich zuständig. Um die festgelegten Ziele zu erreichen, sind die Ministerien dafür verantwortlich, die dafür erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Die Wahl und Ausgestaltung der Maßnahmen liegt somit in den Händen der einzelnen Fachministerien, die so die Möglichkeit haben die geeignetsten und wirksamsten Maßnahmen für ihren Sektor einzuleiten und umzusetzen. Jedes Ministerium steht von nun an in der Verantwortung, Klimaschutz in seinem Sektor wirksam umzusetzen.
Überprüfungs- und Kontrollmechanismus
Die Emissionsdaten werden vom Umweltbundesamt jährlich für die einzelnen Sektoren ermittelt und im März des Folgejahres veröffentlicht. Durch die regelmäßigen Berichte und die Überprüfung der Daten durch den Expertenrat für Klimafragen wird der Fortschritt in Sachen Klimaschutz gemessen und unzureichende Entwicklungen aufgedeckt, etwa die Überschreitung der jährlichen Emissionsziele.
Nachsteuerung bei Zielverfehlung
Im Falle einer Zielverfehlung verpflichtet das Klimaschutzgesetz die Ministerien dazu, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm aufzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre gewährleistet. Sollte ein Sektor seine Klimaschutzverpflichtungen nicht erfüllen, muss das zuständige Ministerium somit durch geeignete Maßnahmen nachbessern.
Expertenrat für Klimafragen
Als unabhängige Institution wird ein Expertenrat für Klimafragen etabliert, der die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes und die Annahmen für geplanten Klimaschutzmaßnahmen zur Nachbesserung auf ihre Wirksamkeit überprüft. Außerdem holt die Bundesregierung eine Stellungnahme des Expertenrates zu den Annahmen der Treibhausgasreduktion ein, bevor sie Jahresziele ändert, den Klimaschutzplan fortschreibt oder Klimaschutzprogramme beschließt. Der Expertenrat soll aus fünf Sachverständigen unterschiedlicher Disziplinen bestehen.
Vorbildfunktion des Bundes
Das Klimaschutzgesetz regelt die Vorbildfunktion des Bundes, indem es das Ziel der Klimaneutralität für die Bundesverwaltung festschreibt. Bis 2030 soll die Bundesverwaltung klimaneutral organisiert werden.