Im aktuellen Haushaltschaos der Bundesregierung droht das Klimageld nochmal in weitere Ferne zu rücken. Aber die Bekämpfung der Klimakrise und die soziale Abfederung ihrer Folgen für die Menschen in diesem Land dürfen nicht an Schuldenbremse und schlechter Haushaltspolitik scheitern! Wir brauchen jetzt dringender denn je eine seriöse Haushaltsaufstellung, die die Bekämpfung der Klimakrise auf solide Beine stellt. Und: Das Klimageld einschließt!
Klimaschutz benötigt nicht nur Ehrgeiz und Ambition, er muss auch sozial gerecht sein. Genau hier setzt das Konzept des Klimageldes an: Es soll die Klimaschutzpolitik sozial verträglicher und gerechter gestalten. Das Klimageld – finanziert durch staatliche Einnahmen aus CO2-Preisen – wird gleichmäßig an alle Bürger:innen gezahlt. Besonders profitieren werden diejenigen, die umweltschonend leben.
Was versteht man unter Klimageld?
Klimageld, auch als Klimaprämie oder Klimadividende bezeichnet, ist eine Pauschalauszahlung vom Staat an die Bürger:innen. Diese Maßnahme dient dazu, die sozialen Herausforderungen von Klimaschutzmaßnahmen abzumildern.
Das Prinzip ist simpel: Durch eine Bepreisung der klimarelevanten Emissionen, dem sogenannten CO2-Preis, wird umweltschädliches Verhalten finanziell belastet. Die Einnahmen aus diesem CO2-Preis gehen in einen Topf, aus welchem jede:r Bürger:in gleichmäßig Klimageld erhält.
Dadurch kommen vor allem diejenigen besser weg, die wenig CO2 verursachen. Personen mit großem CO2-Fußabdruck müssen mehr zahlen. Da höhere Emissionen oft mit größerem Einkommen einhergehen, unterstützt das Klimageld besonders einkommensschwache Gruppen.
Wer ist von der CO2-Bepreisung betroffen?
Seit 2021 bezahlen wir alle einen Preis für CO2-Emissionen im Bereich Heizung und Verkehr, festgelegt sind derzeit 30 Euro pro Tonne. Dies regelt das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). So kostet beispielsweise das Verbrennen von Erdgas circa 0,55 Cent mehr pro kWh, für einen Liter Benzin kommen rund sieben Cent hinzu.
CO2 gilt als Hauptverursacher der von Menschen verursachten Klimakrise, die auch in Deutschland zu vermehrten und intensiveren Wetterextremen, Ernteausfällen und Dürreperioden führt. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes verursachen CO2-Emissionen Umweltschäden in Höhe von 200 bis 800 Euro pro Tonne.
Die eigentlichen Kosten für CO2-Emissionen werden also nicht von den Verantwortlichen für die Klimakrise getragen, sondern hauptsächlich von künftigen Generationen.
Wie hoch ist der Anspruch auf Klimageld?
Würden alle Einnahmen aus dem BEHG pro Kopf ausgeschüttet, stünden nach Berechnungen des Thinktanks MCC im nächsten Jahr circa 130 Euro pro Person zur Verfügung. Mit steigendem CO2-Preis erhöht sich auch das Klimageld. Für 2027 könnte man mit über 250 Euro pro Kopf rechnen. Eine vierköpfige Familie könnte somit 1.000 Euro jährlich erhalten.
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Wer finanziert das Klimageld?
Die Einnahmen aus der nationalen CO2-Abgabe sowie aus dem europäischen Emissionshandel gehen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes. Die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Handel steigen aufgrund des schrittweise anwachsenden Preises – von gegenwärtig rund sechs Milliarden Euro auf etwa 20 Milliarden Euro im Jahr 2027. Pro Kopf bedeutet dies ein Klimageld von 250 Euro im Jahr 2027, wenn alle Einnahmen nach BEHG ausgezahlt werden.
Warum gibt es bisher kein Klimageld, und wohin fließen die Mittel?
Die beachtlichen Einnahmen des KTF, die zusätzlich durch Restmittel der Corona-Hilfen erhöht werden, sind bereits durch verschiedene Ausgaben gebunden. Zu den größten Posten zählen die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die bis Mitte 2022 erhobene EEG-Umlage. Diese und andere Posten führen dazu, dass die Mittel im KTF schon verplant sind.
Wie ist die Finanzierung von Klimageld möglich?
Eine Umverteilung von Mitteln des KTF in den Bundeshaushalt ist unumgänglich, denn viele der jetzigen Ausgaben sind auch aus klima- und sozialpolitischer Sicht bedeutsam. Im Bundeshaushalt gibt es jedoch Ausgaben, die aus diesen Perspektiven reformiert oder reduziert werden sollten: Auf über 65 Milliarden Euro belaufen sich laut Umweltbundesamt die sogenannten klimaschädlichen Subventionen.
Viele dieser Subventionen kommen vor allem Besserverdienenden zugute, wie etwa die Dienstwagenregelung und die Pendlerpauschale, von denen die unteren 30 Prozent der Einkommensgruppen kaum profitieren.
Die Streichung dieser Subventionen könnte beispielsweise die Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt ermöglichen. Im KTF wären dann genug Mittel vorhanden, um das Klimageld aus dem BEHG an die Bürger:innen zu verteilen.
Bestehen tatsächlich Schwierigkeiten bei der Auszahlung des Klimageldes?
Wegen der schleppenden Digitalisierung und Datenschutzbedenken gibt es derzeit keinen sogenannten Auszahlungsmechanismus. Das Bundesfinanzministerium entwickelt zwar einen Auszahlungsmechanismus, dieser ist aber komplex, teuer und wird wohl erst 2025 einsatzbereit sein.
Dass es auch einfacher geht, beweist Österreich: Dort wurde der „Klimabonus“ Anfang 2022 beschlossen und schon im September desselben Jahres ausgezahlt.
Auch in Deutschland könnte eine pragmatische und günstige Klimageld-Auszahlung über die Familienkassen in Kooperation mit den Finanzbehörden erfolgen. Es mangelt lediglich am politischen Willen, diese Auszahlung schnell umzusetzen.
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