Die Förderung von energieeffizienten Gebäuden ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimapolitik zur Beschleunigung der Wärmewende. Heizungstausch und Sanierung tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern bieten auch langfristige wirtschaftliche Vorteile. Durch den Einsatz moderner Technologien und Baustandards können Energiekosten gesenkt und die Umweltbelastung reduziert werden.
Die Wärmewende und Dekarbonisierung des Gebäudesektors war 2023 eines der heiß diskutierten Themen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Neben dem Gebäudeenergie-Gesetz und dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ist zu Jahresbeginn 2024 auch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) in Kraft getreten. Die BEG ist ein zentrales Element, um die Wärmewende zu beschleunigen und somit langfristig das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
Im Grunde genommen ist die BEG somit ein staatlicher Zuschuss, der beim Tausch von alten, fossilen Heizungsanlagen zu neuen klimafreundlichen Heizungen sowie energetische Sanierungsvorhaben gewährt wird. Auch die Optimierung von Anlagentechnik und der Anschluss an Wärmenetze wird gefördert.
Austausch von alten und klimaschädlichen Heizungen
Bis spätestens 2045 müssen alle Heizungen klimafreundlich sein. Beim Tausch von Heizungen ist die neue BEG in drei „Fördersäulen“ eingeteilt, die miteinander kombinierbar sind. In der Grundförderung werden alle neu zugelassenen Heizungen mit 30 Prozent gefördert. Besonders ökologische und effiziente Wärmepumpen bekommen einen Bonus von fünf Prozent. Auch Vermieter:innen können von der Grundförderung profitieren, die sie allerdings zugunsten der Mieter:innen berücksichtigt werden müssen.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist die zweite Säule in Höhe von weiteren 20 Prozent. Hier lohnt es sich schnell zu sein, da sich der Geschwindigkeitsbonus gestaffelt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozent reduziert. Somit beträgt ab 2029 der Bonus nur noch 17 Prozent.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 Euro gibt es die dritte Säule – den Einkommens-Bonus – in Höhe von weiteren 30 Prozent. Der maximale Fördersatz ist auf 70 Prozent begrenzt. Beim Heizungstausch werden Investitionskosten bis 30.000 Euro werden gefördert, sodass die maximale Förderquote 21.000 Euro betragen kann. Diese Technologien können gefördert werden:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
- Heizung auf Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt
- Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
- Hybridheizungen auf Basis von hauptsächlich Erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
- Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt (mit rechnerischem Nachweis)
Ist denn alles gleich gut für das Klima?
Eine Einschätzung zu den einzelnen Technologien finden Sie auf unserer Webseite zum Gebäudeenergie-Gesetz. In vielen Fällen wird eine klimafreundliche Wärmepumpe die günstigste Alternative sein. Hybridheizungen oder Heizungen, auf Basis von fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl, lehnen wir ab, da diese über viele Jahre noch weiter klimaschädliche Treibhausgase ausstoßen werden und somit die Klimakrise weiter anfeuern. Wir warnen vor dem Ersatz dieser Energieträger etwa durch synthetische Kraftstoffe, Wasserstoff oder Biomethan. Diese werden aller Voraussicht nach auch in den kommenden Jahren kaum verfügbar sein, sind im Vergleich nicht energieeffizient und können sich für Verbraucher:innen zu einer regelrechten Kostenfalle entwickeln. Diese Optionen sollten daher nicht gefördert werden, um keine Anreize zu schaffen. Dazu zählen auch Biomasseheizungen (etwa Pelletheizungen).
Förderung von Sanierungsvorhaben
Daneben werden aber auch noch Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert. Fenstertausch, Dämmung und Co werden mit 15 Prozent gefördert. Wer sich von eine/r professionelle/n Energiebrater:in zudem einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt weitere fünf Prozent, also maximal 20 Prozent – wir empfehlen, einen iSFP erstellen zu lassen. So können alle Vorhaben gut durchgeplant werden, um das eigene Gebäude Schritt für Schritt zukunftsfest zu machen. Sanierungskosten bis zu 60.000 Euro werden gefördert. So beträgt der maximale Zuschuss 12.000 Euro.
Die Förderung für den Heizungstausch und der Gebäudesanierung sind miteinander kombinierbar. In jedem Fall empfehlen wir, sich eine professionelle Energieberatung heranzuziehen, um die am besten geeigneten Maßnahmen und Möglichkeiten zu identifizieren. Die Förderung kann je nachdem auf der Webseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.
Fazit: Investition in die Zukunft
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ermöglicht für viele eine Investition in die Zukunft – sowohl ökologisch als auch ökonomisch. Durch den Austausch von alten, fossilen Heizungen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden können Gebäudeeigentümer:innen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und kann gleichzeitig langfristig von reduzierten Energiekosten profitieren. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und gestalten Sie aktiv unsere Zukunft mit.
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