Die International Convention on the Regulation of Whaling (ICRW) ist eines der ältesten internationalen Umweltabkommen. Sie wurde 1946 gegründet. Die Internationale Walfang-Kommission (International Whaling Commission, IWC) ist ihr ausführendes Organ.
Die IWC hatte ursprünglich die Aufgabe, das Management der Großwalbestände weltweit zu regeln. Mittlerweile sind zahlreiche weitere Aufgaben wie der Schutz bedrohter Delfin- und Tümmlerbestände, neben den Großwalen, hinzugekommen. Ihr Schutz gilt nicht nur vor dem Walfang, sondern auch vor dem Klimawandel, der Verlärmung, den Umweltgiften oder dem Beifang.
Einmal jährlich tagt die Internationale Walfang-Kommission in einem ihrer mittlerweile 88 Mitgliedsstaaten, um über das Schicksal der Wale zu entscheiden. Auf Grund der starken Bejagung und der damit drastischen Dezimierung vieler Walbestände wurde 1982 ein Walfang-Moratorium auf Großwale verabschiedet, das 1986 in Kraft trat. Mit diesem Verbot kam der kommerzielle Walfang kurzfristig zum Erliegen. Mit der langsamen Erholung der Walpopulationen werden aber die Stimmen der Walfang-Nationen wie Japan immer lauter, zu einer „Normalisierung“ der IWC zurückzukehren und das Moratorium aufzuheben.
Walfang betreiben noch immer die Länder Japan, Norwegen und Island; Japan und Island zu angeblich "wissenschaftlichen Zwecken", Norwegen offiziell zu kommerziellen Zwecken aufgrund eines Einspruchs gegen das Walfang-Moratorium.
Zwar ist das Bewusstsein für Naturschutzbelange und die Bedrohung von Arten und Lebensräumen seit der Gründung der IWC und auch dank der Arbeit von Umweltschutzorganisationen deutlich gestiegen, aber einige Entwicklungsländer in der IWC geben offen und kontinuierlich ihre Stimme für die Interessen der Walfang-Nationen. Japanische Regierungsvertreter haben öffentlich zugegeben, dass Japan mit Hilfsprogrammen bei Entwicklungsländern auf Stimmenfang geht.
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