Es ist bereits die dritte Verfügung, die das Landgericht in dieser Angelegenheit erlassen hat. Damit haben die Richter allen Anträgen des WWF entsprochen. Gleichzeitig wurden die zentralen Vorwürfe des Films als falsche Tatsachenbehauptungen entlarvt.
„Wir haben immer darauf hingewiesen, dass der Film eine Vielzahl halbwahrer oder sogar falscher Aussagen enthält, die entweder auf ungenauen Recherchen beruhen oder bewusst falsch sind. Dies hat nun auch das Landgericht Köln bestätigt. Dies ist ein Erfolg für den WWF und unsere zahlreichen Förderinnen und Förderer“, sagte Marco Vollmar, Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Politik beim WWF Deutschland.
Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts darf der SWR nun nicht mehr fälschlicherweise behaupten, dass der WWF mit dem Palmölkonzern Wilmar kooperiere oder sich auf die Seite der Gentechnik-Firma Monsanto geschlagen habe. Ebenfalls unzulässig sind die Aussagen, wonach der WWF „Honorare für das Grünwaschen einer zerstörerischen Produktion“ nehme und die massive Expansion des Sojaanbaus in Südamerika unterstütze. Auch den Vorwurf, auf einer indonesischen Plantage seien (mit Zustimmung des WWF, wie suggeriert wird) nur 0,5 Prozent des ursprünglichen Waldes erhalten geblieben, identifizierte das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung. Und schließlich ist es dem SWR untersagt zu erklären, das Stammesgebiet der Kanume sei von einer geplanten Palmölplantage bedroht und die Zeit des Volksstamms sei abgelaufen.
In zwei vorhergehenden Beschlüssen wurde bereits der WDR verpflichtet, Falschaussagen in einer kürzeren Fassung des Films zu unterlassen. Laut Entscheidung des Kölner Landgerichts vom 10. Mai darf der WDR nicht mehr behaupten, mit Zustimmung des WWF sei die Hälfte des argentinischen Chaco-Waldes gerodet worden. Und bereits am 18. April erging ein Gerichtsbeschluss gegen den WDR, der die Verbreitung weiterer falscher Tatsachenbehauptungen untersagt.
Nach Ansicht des WWF enthalten die verschiedenen Versionen des Films weitere unhaltbare Aussagen und Andeutungen, die jedoch so formuliert wurden, dass sie juristisch als Meinungsäußerung gelten. Der WWF hat alle Vorwürfe umfassend geprüft und hier widerlegt.