Der SWR darf die Falschaussagen des Films „Der Pakt mit dem Panda“ nicht wiederholen und nicht weiter verbreiten. Das hat das Landgericht Köln am Mittwoch, den 16. Mai 2012, in einer einstweiligen Verfügung angeordnet. Damit ist der SWR verpflichtet, die weitere Verbreitung des Films auf den eigenen Kanälen im Rundfunk und Internet zu stoppen.

Es ist bereits die dritte Verfügung, die das Landgericht in dieser Angelegenheit erlassen hat. Damit haben die Richter allen Anträgen des WWF entsprochen. Gleichzeitig wurden die zentralen Vorwürfe des Films als falsche Tatsachenbehauptungen entlarvt.

„Wir haben immer darauf hingewiesen, dass der Film eine Vielzahl halbwahrer oder sogar falscher Aussagen enthält, die entweder auf ungenauen Recherchen beruhen oder bewusst falsch sind. Dies hat nun auch das Landgericht Köln bestätigt. Dies ist ein Erfolg für den WWF und unsere zahlreichen Förderinnen und Förderer“, sagte Marco Vollmar, Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Politik beim WWF Deutschland.

Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts darf der SWR nun nicht mehr fälschlicherweise behaupten, dass der WWF mit dem Palmölkonzern Wilmar kooperiere oder sich auf die Seite der Gentechnik-Firma Monsanto geschlagen habe. Ebenfalls unzulässig sind die Aussagen, wonach der WWF „Honorare für das Grünwaschen einer zerstörerischen Produktion“ nehme und die massive Expansion des Sojaanbaus in Südamerika unterstütze. Auch den Vorwurf, auf einer indonesischen Plantage seien (mit Zustimmung des WWF, wie suggeriert wird) nur 0,5 Prozent des ursprünglichen Waldes erhalten geblieben, identifizierte das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung. Und schließlich ist es dem SWR untersagt zu erklären, das Stammesgebiet der Kanume sei von einer geplanten Palmölplantage bedroht und die Zeit des Volksstamms sei abgelaufen.

In zwei vorhergehenden Beschlüssen wurde bereits der WDR verpflichtet, Falschaussagen in einer kürzeren Fassung des Films zu unterlassen. Laut Entscheidung des Kölner Landgerichts vom 10. Mai darf der WDR nicht mehr behaupten, mit Zustimmung des WWF sei die Hälfte des argentinischen Chaco-Waldes gerodet worden. Und bereits am 18. April erging ein Gerichtsbeschluss gegen den WDR, der die Verbreitung weiterer falscher Tatsachenbehauptungen untersagt.

Nach Ansicht des WWF enthalten die verschiedenen Versionen des Films weitere unhaltbare Aussagen und Andeutungen, die jedoch so formuliert wurden, dass sie juristisch als Meinungsäußerung gelten. Der WWF hat alle Vorwürfe umfassend geprüft und hier widerlegt.

TV-Doku im Detail nachvollziehen (mit Bezug auf die Erstaustrahlung im Juni 2011)

  • Kooperation Landwirtschaft © Jason Houston / WWF-US
    Kooperation
    Vorwurf: Der WWF kooperiert mit Großkonzernen, die die Umwelt schädigen.
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  • Pandabären bei der Roadshow 2013 in Berlin © Dirk Laessig / WWF
    Struktur und Arbeitsweise
    Vorwurf: Beim WWF versickern Spendengelder.
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  • Männlicher bengalischer Tiger © naturepl.com / Andy Rouse / WWF
    Tigerschutz
    Vorwurf: Das WWF-Tigerprojekt ist gescheitert.
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  • © César David Martinez
    Indigene Rechte
    Vorwurf: Der WWF missachtet die Rechte von indigenen Gruppen.
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  • Touristen schauen einem Bengalischen Tiger beim überqueren der Straße zu © naturepl.com / Tony Heald / WWF
    Tourismus
    Vorwurf: Der WWF unterstützt schädlichen Ökotourismus, der die Tiger stört.
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  • Bewässerungsanlage in Brasilien © Peter Caton / WWF UK
    Landnutzung
    Vorwurf: Der WWF ist an Nachhaltigkeit nicht interessiert.
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  • Luftaufnahme Palmölplantage Malaysia © Tim Laman / WWF
    Zertifizierung
    Vorwurf: Der WWF hat mit Palmölunternehmen Partnerschaftsverträge geschlossen.
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  • Sojabohnenpflanzen auf dem Feld © fotokostic / iStock / Getty Images Plus
    Gentechnik
    Vorwurf: Der WWF unterstützt Gentechnik.
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