Das Schutzgebiet liegt in einer krisengeplagten und politisch instabilen Region. Flüchtlingsströme haben die Bevölkerungsdichte in der Region drastisch erhöht. Auch der Druck auf die natürlichen Ressourcen ist dramatisch angestiegen. Es wird deutlich mehr Feuerholz und Holzkohle benötigt als auf natürliche Weise nachwachsen kann, denn der größte Teil der Bevölkerung ist von Holz als primäre Energiequelle abhängig. In der Region Goma leben 1,2 Millionen Menschen, 97 Prozent davon decken ihre Energieversorgung mit Holz.
Die flächendeckende Entwaldung und der illegale Holzeinschlag macht auch vor den Grenzen zum Virunga Nationalpark keinen Halt. 56 Prozent der illegalen Holzkohle stammt aus Wäldern des Parks. Die Lösung des Energieproblems ist eine der wichtigsten Herausforderungen für den WWF, der bereits seit über 20 Jahren in dieser Region aktiv ist.
Und auch der Energie-Hunger von außen bedroht den Nationalpark massiv: Internationale Ölkonzerne wollen hier nach Öl bohren. Im März 2018 verkündet Aimé Ngoi Mukena, Minister für Erdöl und Erdgas in der Demokratischen Republik Kongo, seine Absicht, den Virunga-Nationalpark um eine Fläche von 1.720,75 Quadratkilometer zu verkleinern. Dies entspricht 21,5 Prozent der Gesamtfläche des Parks, der zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. Das Ziel: die Ausbeutung der dort vorhandenen Öl-Vorkommen zu ermöglichen.
Mit einer Kampagne unter Beteiligung von rund 100 Organisationen der Zivilgesellschaft gelang es, dieses Vorhaben vorerst abzuwenden. In einer Erklärung erinnerten die Initiatoren an die Illegalität sämtlicher Formen der Öl- oder Bergabauausbeutung im Nationalpark. Die Kampagne erfuhr breite Zustimmung von der Bevölkerung, wurde vom WWF unterstützt und sorgte auch international für Aufmerksamkeit.
In der Folge kündigte die Präsidentschaft an, dass „jede Initiative abgelehnt wird, die darauf abzielt, den Virunga-Nationalpark oder Teile davon zu degradieren, um Öl zum Nachteil der Bevölkerung und der lokalen Gemeinschaften zu fördern“. Allerdings mit dem Hinweis, eine einseitige Überprüfung von Abkommen zur Einrichtung nationaler Schutzgebiete sei möglich, wenn das nationale Interesse dies erfordere. Es bleibt daher fraglich, ob die Gefahr einer Ausbeutung auf Dauer abgewendet ist.