„Die biologische Abbaubarkeit umfasst die Eigenschaft eines Stoffes, durch Mikroorganismen in Anwesenheit von Luftsauerstoff zu Kohlendioxid, Wasser, Biomasse und Mineralien sowie unter Luftabschluss zu Kohlendioxid, Methan, Biomasse und Mineralien zersetzt zu werden, wobei kein Zeitraum definiert ist.“ So die Definition des Deutschen Institut für Normung (DIN) in 16208.
Dabei ist “biologisch abbaubar” nicht zu verwechseln mit “abbaubar”. Ersteres beschreibt eine Zersetzung in Bestandteile, die in der Natur vorkommen, insbesondere Kohlenstoffdioxid und Wasser. Letzteres bezieht sich auf die Verwitterung oder den Zerfall größer Plastikteile in Mikroplastik. In dieser Form ist es zwar kaum noch sichtbar, jedoch nicht weniger umweltschädlich.
“Kompostierung” bezieht sich auf den gleichen Prozess im Zeitraffer unter optimierten Bedingungen – also vom Menschen extra herbeigeführte Umstände, die in der Natur normalerweise nicht vorkommen. Alle kompostierbaren Kunststoffe sind auch biologisch abbaubar, aber nicht alle biologisch abbaubaren Kunststoffe sind kompostierbar. Als „kompostierbar“ gekennzeichnete Biokunststoffe sind nicht für den Kompost im heimischen Garten ausgelegt, sondern allenfalls für die industrielle Kompostierung.