Das Gericht stellt fest, dass der WWF kein Geld vom Palmöl-Konzern Wilmar erhalten habe. Zitat aus dem Urteil vom 02. Dezember 2014: „Da der WWF jedoch unstreitig von dem „Wilmar-Konzern“ keine Zahlungen erhalten hat, ist diese Behauptung unwahr“. Begründung: „Denn allein aus der honorierten Beratung über die nachhaltige, auch Waldabholzungen einschließende Palmölproduktion folgt nicht zugleich – wie dies aber bei der Äußerung des Beitrags der Fall ist – die Entgegennahme von Zahlungen für die Legitimation umweltzerstörerischer (…) sogar als Umweltverbrechen bezeichneter Produktionsweisen.“
Im Zusammenhang mit der Behauptung, der WWF unterstütze die Abholzung der Savannenwälder des Chaco, wird der Richter sehr deutlich:
Es gehe hier „um eine üble Nachrede (§ 168StGB), (…) nämlich um eine (…) Tatsache, die geeignet ist“, den WWF „in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. Zitat aus dem Urteil: „Menschen und Organisationen, die (…) dem WWF positiv gegenüber stehen, könnten sich wegen des damit einhergehenden Verlust der Glaubwürdigkeit von dem WWF abwenden und diesem künftig mit Geringschätzung und Ablehnung begegnen.“
Der Richter mahnt an mehreren Stellen des Urteils die journalistische Sorgfaltspflicht des Autors an. Zitat aus dem Urteil: „Dass (…) der WWF das Vorhaben einer Verdoppelung der „Soja-Wüste“ u.a. durch Rodungen unterstütze, liegt fern und hätte vor Veröffentlichung/Verbreitung (…) im Rahmen journalistischer Sorgfalt Anlass zu weiterer Recherche, etwa durch Einholen einer Stellungnahme bei dem WWF (…) geboten.“ Und weiter schreibt der Richter: Den „pressemäßigen Sorgfaltsanforderungen wurde damit jedoch nicht Genüge getan. Die (...) Unterlagen können aus den aufgezeigten Gründen die veröffentlichte/verbreitete Aussage nicht tragen. Dass die Beklagten (WDR und SWR) vor der Veröffentlichung hinreichend sorgfältig mit einem die Aussage tragenden Ergebnis recherchiert haben, ist daher zu verneinen“.