Bei einzelnen WWF Erlebnistouren können unvorhersehbare Witterungsbedingungen dazu führen, dass sich der WWF gezwungen sieht, die jeweilige Tour kurzfristig absagen zu müssen. Dieser Umstand kann auch dann eintreten, wenn Mitarbeiter/innen ausfallen, deren Kenntnisse zwingend für die Durchführung der Erlebnistour erforderlich sind. Der WWF ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn die jeweilige Mindestanzahl von Teilnehmenden bis eine Woche vor Beginn der Erlebnistour nicht zustande gekommen ist. In diesen Fällen wird der gezahlte Preis für die Erlebnistour erstattet; ein weitergehender Ersatzanspruch besteht nicht.
Ein Widerrufsrecht für die teilnehmende Person besteht gemäß § 312g Nr. 9 BGB nicht.
Informationen zum Rücktritt vom Vertrag mit den jeweiligen Partnerunternehmen, die die WWF Erlebnistouren durchführen, sowie die Handhabe hinsichtlich unvorhersehbarer Witterungsbedingungen, Mindestteilnehmerzahlen etc., erhalten Sie auf den Seiten der jeweiligen Partnerunternehmen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass sich der jeweilige Vertragspartner auf Grund der aktuellen Infektionsschutzlage vorbehalten muss, aus Sicherheitsgründen oder auf Grund rechtlicher Rahmenbedingungen, die Exkursionen auch noch kurzfristig abzusagen. In einem solchen Falle werden Sie schnellstmöglich informiert. Die bereits entrichtete Teilnahmegebühr wird vom jeweiligen Vertragspartner erstattet. Bitte treten Sie hierzu mit dem WWF Erlebnistouren-Kooperationspartner in Kontakt, bei dem Sie eine entsprechende Gebühr entrichtet haben.