- Bund und Länder sollten Vorgaben zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) und zu den Gewässerrandstreifen (GLÖZ 4) weiterentwickeln statt weiter zu schleifen
- Budget der Öko-Regelungen sowie der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM) muss zügig um mindestens zehn Prozent erhöht werden
- zusätzliche Öko-Regelungen müssen eingeführt werden - zum Beispiel für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und Weidehaltung oder zur Förderung der Biodiversität im Ackerbau
Berlin, 21.05.2024: Im Vorfeld der am Mittwoch stattfindenden Sonder-Agrarministerkonferenz zur nationalen Umsetzung der EU-GAP-Änderungen haben Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt-, Natur-, Klima-, Verbraucher- und Tierschutz eine Stellungnahme veröffentlicht. Der WWF Deutschland ist unter den zeichnenden Verbänden. In der Stellungnahme fordern die Verbände Bund und Länder auf, die Aushöhlung von Mindeststandards, die bisher Grundvoraussetzung für den Erhalt von GAP-Fördermitteln im Rahmen der sogenannten Konditionalität sind, nicht weiter mitzugehen. Vielmehr sollten die geltenden Vorgaben zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) und zu den Gewässerrandstreifen (GLÖZ 4) progressiv weiterentwickelt statt abgeschwächt werden. Außerdem halten die Verbände es angesichts der Aufweichungen zentraler Konditionalitäten für notwendig, dass die Budgets der Öko-Regelungen und der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen zügig um mindestens zehn Prozent angehoben werden. Das Schleifen ökologischer und sozialer Standards in der GAP lasse den landwirtschaftlichen Berufsstand bei der Bewältigung elementarer ökologischer und sozialer Zukunftsfragen komplett im Stich, so die Stellungnahme. Die zeichnenden Verbände sehen Bund und Länder in der Pflicht gegenzusteuern.
Rolf Sommer, Leiter des Bereichs Landwirtschaft und Landnutzung beim WWF Deutschland: „Deutschland muss der EU-Bumerang-Politik auf Kosten von Landwirtschaft, Klimaschutz und Natur auf nationaler Ebene Maßnahmen entgegensetzen. Mindestens zehn Prozent mehr Budget muss in den Topf für Öko-Regelungen fließen, um Klima- und Biodiversitätsleistungen zu honorieren. Neben der angekündigten und überfälligen Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und Weidehaltung muss aufgrund der Aussetzung der EU-Bracheregelung auch eine Öko-Regelung zur Förderung der Biodiversität im Ackerbau kommen.“