WWF: EU-Mitgliedstaaten beschließen stark verwässertes Gesetz

Nach wiederholter Verschiebung haben sich die EU-Mitgliedstaaten am Freitag endlich zu einer Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) durchgerungen, dieses allerdings bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Von den Regelungen, welche den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten europäischer Unternehmen stärken sollen, werden nunmehr weniger als die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen betroffen sein. Auch die Fähigkeit des Gesetzes, die Klimakrise entschieden zu bekämpfen, wurde massiv abgeschwächt. 

Dazu sagt Laura Niederdrenk, Expertin für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften beim WWF-Deutschland

„Der WWF Deutschland begrüßt, dass letztlich überhaupt eine Einigung über das Lieferkettengesetz zustandegekommen ist. Diese stark abgeschwächte Version sendet allerdings ein fatales Signal an alle Menschen, die nun weiterhin unter Missständen in den Wertschöpfungsketten leiden müssen. Die Zweifel am Willen der EU, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, werden mit dieser Entscheidung immer größer. Auch die Glaubwürdigkeit der EU als gesetzgeberische Kraft hat erheblichen Schaden genommen. Dafür sind nicht zuletzt die FDP mit ihrer plötzlichen Kehrtwende sowie Bundeskanzler Olaf Scholz durch seine Untätigkeit verantwortlich. Dass nunmehr lediglich ein Bruchteil großer Unternehmen verpflichtet wird, auf Umweltschutz und Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu achten, ist damit maßgeblich Deutschland zuzurechnen. Indem dem Narrativ nachgegeben wurde, wonach die ursprüngliche Fassung des Gesetzesvorhabens kleinen und mittelständischen Unternehmen ‚unverhältnismäßige Auflagen‘ gemacht hätte, haben die EU-Staaten rund zwei Drittel der Unternehmen, auf die das Gesetz angewendet werden sollte, gestrichen und damit den echten Effekt, den es hätte haben können.“ 

Hintergrund

Die EU-Staaten haben eine ursprüngliche Vereinbarung mit dem EU-Parlament zum Lieferkettengesetz gebrochen und stattdessen für eine erhebliche Abschwächung in der Strahlkraft des Gesetzes votiert: Nunmehr fallen lediglich Unternehmen mit mehr als tausend Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro unter die Regelung. Knapp 70 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen sind damit nicht betroffen.  

Für diese massive Abschwächung trägt vor allem Deutschland die Verantwortung: Denn ein Beschluss durch den europäischen Rat des Ende letzten Jahres vorliegenden Kompromissvorschlags, der im sogenannten Trilogverfahren ausgehandelt worden war, galt eigentlich als Formsache. Mit ihrer plötzlichen Blockadehaltung hat die FDP nicht nur das Vertrauen Europas in die Bundesrepublik beschädigt, sondern die EU zu Nachverhandlungen gezwungen, die letztlich zu dem extrem abgeschwächten Ergebnis führten. 

Kontakt

Jelena Admoni

Pressesprecherin für Unternehmenskooperationen

  • Windkrafträder © Global Warming Images / WWF Weltweit für mehr Klimaschutz

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