EU-Umweltrat stimmt für Gesetz zur Wiederherstellung der Natur / WWF: “Jetzt brauchen wir alle Hände an Deck”

Nach jahrelangem Ringen hat der EU-Umweltrat am Montagvormittag in einer finalen Abstimmung das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law - NRL) angenommen.  Damit beendet der EU-Umweltrat einen jahrelangen Verhandlungskrimi. Die WWF-Vorstandschefin für Transformation in Politik und Wirtschaft, Heike Vesper, hierzu:  

„Heute ist ein großer Tag für den europäischen Naturschutz, für die Biodiversität und die Widerstandsfähigkeit Europas gegen die Folgen der Klimakrise. Mit der Entscheidung für das Naturwiederherstellungsgesetz endet auch ein europäischer Verhandlungskrimi, bei dem monatelang um einen positiven Ausgang gerungen wurde. Wir sind doppelt erleichtert. Zum einen, weil wir für den Schutz der Biodiversität keine Zeit mehr verlieren dürfen. Zum anderen, weil der Umweltrat heute die Handlungsfähigkeit Europas unter Beweis gestellt hat, die nach der gescheiterten Abstimmung im März zeitweilig in Frage stand. Die EU hat mit dem heutigen Beschluss nicht nur abgewendet, im Herbst mit leeren Händen zur Weltnaturkonferenz in Kolumbien (COP 16) kommen zu müssen, sondern ist damit auch weltweit Vorreiterin. Das Ergebnis ist auch ein deutliches Signal an das neue EU-Parlament und die Kommission, Biodiversität ganz weit vorne auf die Tagesordnung zu stellen.  

Jetzt brauchen wir alle Hände an Deck: Die Mitgliedstaaten müssen diese Rechtsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren unverzüglich in ihren Ländern ordnungsgemäß umsetzen. Bei der Umsetzung des Gesetzes, können die EU-Mitgliedsländer auf eine breite, gesellschaftliche Zustimmung bauen. In den vergangenen Jahren haben über eine Million BürgerInnen das Vorhaben in Petitionen unterstützt. Hinzu kamen Aufrufe von mehr als 6000 Wissenschaftlern, und über 100 Unternehmen. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, sogenannte Wiederherstellungspläne zu entwickeln. Sie müssen dies unter Einbindung der verschiedensten Interessengruppen tun und die erforderlichen Maßnahmen anschließend in der Fläche umsetzen. Klar ist aber auch, und das haben im Umweltrat heute viele Mitgliedsstaaten deutlich gemacht: Die EU-Ebene muss die Länder hierbei bestmöglich unterstützen, auch durch einen angemessenen finanziellen Beitrag.“ 

In Europa sind inzwischen 81 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand. Ein Fünftel unserer Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Kerngedanke des Naturwiederherstellungsgesetzes (Nature Restoration Law, NRL) ist, dass es längst nicht mehr ausreicht, Ökosysteme unter Schutz zu stellen, sondern erforderlich ist, sie neu entstehen zu lassen. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der europäischen Land- und Meeresflächen Renaturierungsmaßnahmen erfolgen, bis 2050 in allen geschädigten Ökosystemen. Aus dem Gesetz abzuleitende Renaturierungsmaßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Flüssen oder der Waldumbau werden Europas Widerstandskraft gegen die Folgen der Klimakrise wie Hochwasser, Waldbrände und Dürren deutlich stärken.  
 

Kontakt

Roland Gramling

Pressesprecher für Asien, Artenschutz, Deutschland, Palmöl, Wasser & Dürre / Berlin

  • Amur-Tiger © Ola Jennersten / WWF Schweden Bedrohte Arten

    Der Rückgang der biologischen Vielfalt wird maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Der WWF setzt sich weltweit für den Schutz bedrohter Arten ein. Erfahren Sie mehr zum Artenschutz