Breiter Akteurskreis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung

In einem heute veröffentlichten Forderungspapier appelliert ein breites Bündnis von Akteur:innen an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Aus Sicht der Unterzeichner:innen ist dies von zentraler Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen, die Grundlagen für einen wirtschaftlich starken, zukunftssicheren Bausektor zu schaffen und nicht den Anschluss an die Vorreiter in Europa zu verlieren.

Der Gebäudesektor gehört zu den großen klimapolitischen Sorgenkindern, Abhilfe ist dringend nötig. Denn mit rund 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen ist er eine der größten Emissionsquellen des Landes. Ein erheblicher Anteil dieser Emissionen resultiert nicht nur aus dem Betrieb der Gebäude, sondern aus dem gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung der Baumaterialien bis hin zum Rückbau und der Entsorgung. Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt erstmals Anforderungen, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren. Daher braucht es neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors zu sichern. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage können gezielte Maßnahmen identifiziert werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.

Eine der Hauptforderungen des gemeinsamen Appells ist die Einführung einer Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Die Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Für einkommensschwache Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern sollen die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanz durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden.

Darüber hinaus sollen öffentliche Gebäude eine beispielgebende Rolle spielen und als sichtbare Symbole für nachhaltiges Bauen dienen. Ab März 2025 sollen alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, konkrete Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch den Umbau oder die Sanierung bestehender Gebäude anstelle von Neubauten erreicht werden.

Eine weitere zentrale Forderung des Bündnisses ist die Einrichtung eines strukturierten und umfassenden Stakeholder-Prozesses zur Entwicklung des durch die EPBD geforderten CO2-Reduktions-Fahrplans für den Gebäudesektor. Dieser Prozess soll neben der Erfüllung der Vorgaben der EPBD auch die Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorantreiben. Dabei sollen zielkonforme und praxistaugliche Randbedingungen formuliert und die Qualifikation der beteiligten Akteur:innen gefördert und unterstützt werden.

 

Kontakt

Julian Philipp

Pressesprecher für Transformation von Wirtschaft und Finanzmarkt / Berlin

  • Amur-Tiger © Ola Jennersten / WWF Schweden Bedrohte Arten

    Der Rückgang der biologischen Vielfalt wird maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Der WWF setzt sich weltweit für den Schutz bedrohter Arten ein. Erfahren Sie mehr zum Artenschutz