Der WWF hat heute einen neuen Bericht veröffentlicht, der Unternehmen aufzeigt, wie sie ehrgeizige und glaubwürdige Klimaziele setzen können. Der Bericht mit dem Titel „Corporate Climate Targets: Ensuring the Credibility of EU-Regulated Commitments" gibt nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen und Finanzinstituten in der EU, sondern auch methodische Empfehlungen, wie diese Ziele effektiv erreicht werden können.
Ein zentraler Punkt ist die Nutzung der methodischen Grundlagen, die von der Science Based Targets Initiative (SBTi) erarbeitet wurden. Die Validierung wissenschaftsbasierter Klimaziele durch die SBTi hilft Unternehmen dabei, den Anforderungen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) gerecht zu werden und klimawirksame Steuerung unternehmerischen Handelns zu etablieren.
Antoine Pugliese, Autor des Berichts und Experte für nachhaltiges Finanzwesen beim WWF in Paris, betont: „Die Verschärfung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Schlüsselelement des europäischen Green Deal. Das Hauptziel der CSRD ist es, strategische Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Geschäftsmodelle auf eine nachhaltige Wirtschaft und an dem 1,5-Grad-Limit auszurichten, wie es das Pariser Abkommen vorsieht. Unser Bericht untersucht, wie Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden die Glaubwürdigkeit von Klimazielen als erstes Element eines robusten Transitionsplans sicherstellen müssen.“
Die Hauptempfehlungen des Berichts sind:
Nutzen von SBTi-validierten Klimazielen: EU-Institutionen, Mitgliedsstaaten und Regulierungsbehörden sollten Unternehmen empfehlen, sich wissenschaftsbasierte Klimaziele mit der SBTi zu setzen, um die Einhaltung und Transparenz zu verbessern.
Entwicklung eines methodischen Bezugsrahmens für Klimazielsetzung auf Grundlage der SBTi: Dieser sollte glaubwürdige und vergleichbare Unternehmensziele gewährleisten, die sich am 1,5-Grad-Limit orientieren.
Überprüfung durch Regulierungs- und Aufsichtsbehörden: Diese sollten die Einhaltung der Klimaziele sicherstellen und die Fortschritte überwachen.