Novelle des Düngegesetzes seit einem Jahr ohne Fortschritt

Berlin, 25. April 2024 – Vor einem Jahr hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt. Seitdem ist in der Abstimmung im Deutschen Bundestag kein Fortschritt zu verzeichnen.

Allgemeines Ziel des Düngegesetzes ist die deutliche Reduzierung der Nitrateinträge, die Unterstützung umweltfreundlich wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe und die Stärkung des Verursacherprinzips. Hierzu gehört auch das gegenüber der EU-Kommission zugesagte Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge. Die Verbände der Nitratinitiative fordern eine zeitnahe Verabschiedung des Düngegesetzes und damit die Einhaltung der Zusage Deutschlands für den Gewässerschutz. Damit würde deutlich, dass sich die Bundesregierung an die gegenüber der EU-Kommission gemachten Zugeständnisse hält und ihre Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie ernst nimmt.  

Nach wie vor überschreiten 26,7 Prozent der Messstellen des repräsentativen Grundwassermessnetzes in Deutschland im Mittel Konzentrationen größer als 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser. Die Nitrat-Richtlinie der EU fordert hingegen an allen Messstellen Konzentrationen von unter 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Ohne Gesetzesfortschritt verstößt Deutschland mit dem fehlenden Wirkungsmonitoring weiter gegen die EU-Nitrat-Richtlinie.

33 Jahre nach in Kraft treten der Nitrat-Richtlinie ist es nicht nachvollziehbar, dass Deutschland nicht in der Lage ist, deren Vorgaben vollständig einzuhalten und umzusetzen.

Hintergrund:
Die Novelle des Gesetzes wäre der erste Schritt, um ein zentrales Versprechen der Vorgängerregierung an die EU-Kommission aus dem Jahr 2020 umzusetzen, mit dem damals Strafzahlungen in Millionenhöhe wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie abgewendet wurden. Da diese Zusage nach vier Jahren immer noch nicht umgesetzt ist, besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Aufgrund der sich über die Jahre summierenden Versäumnisse im Wasserschutz könnte diese Strafzahlung noch höher ausfallen als im letzten Vertragsverletzungsverfahren.

Verantwortliche in den Verbänden:

Jutta Sundermann – Aktion Agrar – Mitbegründerin

Martin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser

Patrick Müller – BUND – Agrarexperte

Lavinia Roveran – DNR – Koordinatorin Naturschutz/Agrarpolitik

Sascha Müller-Kraenner – DUH – Bundesgeschäftsführer

Thomas Schäfer – Global Nature – Leiter der Bereiche Naturschutz und Lebendige Seen & Wasser

Christiane Huxdorff – Greenpeace – Kampaignerin Nachhaltige Landwirtschaft

Michael Bender – Grüne Liga – Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser

Cäcilia von Hagenow – NABU − Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume

Clivia Conrad – ver.di – Leiterin Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

Michael Berger – WWF – Referent für nachhaltige Landwirtschaft

Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin für Ernährung, Landwirtschaft, Bergbau / Berlin

  • Amur-Tiger © Ola Jennersten / WWF Schweden Bedrohte Arten

    Der Rückgang der biologischen Vielfalt wird maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Der WWF setzt sich weltweit für den Schutz bedrohter Arten ein. Erfahren Sie mehr zum Artenschutz