Der WWF Deutschland fordert die Bundesregierung auf, sich bei kritisch eingestellten Mitgliedsstaaten für das Zustandekommen des europäischen Naturwiederherstellungsgesetzes (NRL) stark zu machen. Dieses war kurz vor dem letzten EU-Umweltrat, Ende März, aufgrund des plötzlichen Rückziehers von Ungarn von der Tagesordnung genommen worden. Potenzielle Gesprächspartner seien auch Polen und Österreich. Die WWF-Vorständin Transformation in Politik und Wirtschafft, Heike Vesper, sagt anlässlich einer Pressekonferenz des Bundesumweltministeriums zum NRL:
„Die Verabschiedung des Naturwiederherstellungsgesetzes scheiterte im März an einer einzelnen fehlenden Ja-Stimme. Dass dadurch der zentrale Pfeiler zur Rettung der zerstörten europäischen Natur und zur Stärkung unserer Abwehrkräfte gegen die Klimakrise einbricht, dürfen wir nicht hinnehmen. Wir fordern Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, ihren direkten Draht zu ihren europäischen Amtskollegen und Amtskolleginnen zur Absicherung einer Mehrheit für das Gesetz auf dem nächsten EU-Umweltrat zu nutzen.
Mitgliedsstaaten, die ihre Kritik am NRL mit vermeintlichen zusätzlichen Belastungen begründen, sind auf dem Holzweg. Die eigentliche Gefahr für Europas Natur, unsere Wirtschaft und uns Bürgerinnen und Bürger droht durch Nicht-Handeln. Schon jetzt ist in Europa jede fünfte Tier- und Pflanzenart vom Aussterben bedroht. Mit diesem Verlust gehen überlebenswichtige Ökosystemleistungen wie z.B. die Bestäuberleistung von Bienen verloren und nimmt unsere Widerstandsfähigkeit gegen Folgen der Klimakrise wie Dürren, Waldbrände oder Überschwemmung weiteren Schaden. Einen Vorgeschmack auf die Folgen für die Ernährungssysteme geben die derzeitigen massiven Preisanstiege für Olivenöl, Zucker, Kaffee und Kakao durch Dürren oder Starkregen.“
Heike Vesper kritisierte zudem die Art und Weise, wie das Naturwiederherstellungsgesetz im März in letzter Minute ausgebremst wurde. „Der beabsichtigten Verabschiedung des Naturwiederherstellungsgesetzes war ein monatelanger, demokratischer Prozess vorausgegangen, der in einem bis dahin von den EU-Institutionen bzw. den Mitgliedsstaaten mehrheitlich unterstützten Kompromiss mündete. Die abschließende Ratsentscheidung war nur noch eine Formalität. Der plötzliche Meinungsumschwung eines einzelnen Mitgliedsstaates bei diesem letzten Schritt verstieß nicht nur gegen getroffene Absprachen, er gefährdet auch die zukünftige Handlungsfähigkeit der EU bei anderen Gesetzen.“