Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch geurteilt, dass der Bund die Mittel zur Bekämpfung der Corona-Krisen nicht in den Klima- und Transformationsfonds überführen darf. Dazu kommentiert Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance, beim WWF Deutschland:
"Die Modernisierung und Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft ist eine so massive Aufgabe, dass sie nicht über ein Sondervermögen gestemmt werden kann. Diese Aufgabe gehört strukturell in den Bundeshaushalt verankert, zusammen mit einer ausformulierten mittel- und langfristigen Finanzstrategie. Das Urteil aus Karlsruhe unterstreicht, dass es falsch war, sich allein auf ein Instrument zu stützen. Das Schlaglicht liegt jetzt auf dem Finanzministerium. In den nächsten Jahren fehlen nun mehrere Milliarden Euro. Die geplanten Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds wie die Gebäudeförderung stehen nicht zur Disposition. Das Finanzministerium hat jetzt die Chance, einen neuen Plan vorzulegen, wie sie die Lücke kurz- und mittelfristig füllen will. Dazu muss es endlich eine langfristige Finanzstrategie geben, wie die Aufgabe unserer Zeit finanziert werden soll. Die Rettung von Klima und Artenvielfalt darf nicht an der Schuldenbremse scheitern. Dazu gehört der Umbau klimaschädlicher Subventionen in Höhe von etwa 65 Milliarden Euro. Die Einführung eines Klimagelds darf nicht weiter verzögert werden, sondern muss zu einem sozial gerechten Klimaschutz beitragen. Die Finanzstrategie muss Ausgaben effizient an Transformationspläne knüpfen und damit auch privates Kapital für die Modernisierung mobilisieren. Der Bund muss am Ende gar nicht alles selbst finanzieren."