Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg rügt die Sofortprogramme der Bundesregierung in den Bereichen Gebäude und Verkehr als unzureichend. Die Sofortprogramme, die aufgrund wiederholter Zielverfehlungen in den Sektoren gemäß den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes erforderlich wurden, erfüllen somit nicht die geltenden rechtlichen Bestimmungen. Bundeskanzler Scholz ist nun in der Pflicht, den Verkehrs- und Gebäudesektor schleunigst auf Klimakurs zu bringen und den andauernden Zustand des Rechtsbruchs zu beenden. Konkrete Maßnahmen liegen auf dem Tisch.
Heike Vesper, Vorständin Transformation und Politik beim WWF Deutschland, kommentiert:
„Die Zeit des Zögerns ist vorbei. Der andauernde Zustand des Wegduckens vor rechtlichen Verbindlichkeiten erfordert Verantwortungsübernahme durch den Kanzler. Die Bundesregierung unter Kanzler Scholz muss jetzt schleunigst und entschlossen handeln, um den Verpflichtungen im Klimaschutz nachzukommen. Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrsbereich sind nicht einfach Optionen, sondern absolute Notwendigkeiten. Die Bundesregierung muss nun nachlegen, denn nur so kann Deutschland national und international auf der gerade beginnenden Weltklimakonferenz glaubwürdig sein. Die gerichtliche Entscheidung unterstreicht die essenzielle Bedeutung eines kontinuierlichen Monitorings der Klimaschutzpolitik. Sie verdeutlicht jedoch ebenso, dass die beabsichtigte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes klimapolitisch unverantwortlich wäre. Unsere Forderung lautet daher: Es muss eine ambitionierte Neuausrichtung der Klimapolitik in allen Sektoren geben, um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern und um unserer internationalen Verantwortung gerecht zu werden.“