Her mit den klimafreundlichen Heizungen!

Berlin, 17.11.2023: Die prozentuale Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen wird sich nahezu verdoppeln. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Haushaltsausschusses zur sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hervor. Die Förderung soll trotz des Urteils vom Bundesverfassungsgericht zum Klima- und Transformationsfonds, aus dem sich die BEG speisen soll, sichergestellt sein, hieß es von Seiten der Regierung.

Demnach können künftig statt bisher maximal 40 Prozent bis zu 70 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten gefördert werden. Die förderbaren Kosten werden allerdings von 60.000 auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit herabgesetzt. Hiervon könnten laut WWF allerdings positive Signale an den Markt ausgehen, da so größerer Anreiz für Hersteller:innen besteht, ihre Produkte wettbewerbsfähig zu halten. Dazu sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland:

„Endlich nimmt die Regierung Werkzeuge in die Hand, um die Großbaustelle Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Wir brauchen weitreichende Finanzhilfen, um Menschen zu Treibern der Gebäudewende zu machen – beim Heizungstausch sowie auch bei Effizienzmaßnahmen. Allerdings ist die neue Förderung auch mit eklatanten Fehlanreizen ausgestattet. Hier braucht es weitreichende und transparente Aufklärung für Verbraucher:innen, um Kostenfallen und schädliche Umweltfolgen zu vermeiden.“

In Zukunft soll eine Förderung mit vier Stufen zum Tragen kommen: Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und ist offen für jeden. Zusätzliche 25 Prozent gibt es über den sogenannten Speed-Bonus, wenn die Heizung bis Ende 2024 ausgewechselt wird. Danach reduziert sich der Betrag jährlich um fünf Prozent, nach 2028 fortlaufend um drei Prozent. Anders als in den bisherigen Förderentwürfen gilt dieser Speed-Bonus nun auch für Vermieter:innen, was der WWF begrüßt. Weitere 30 Prozent beträgt der Einkommensbonus für Haushalte mit weniger als 40.000 Euro Brutto-Haushaltseinkommen im Jahr, was einem Großteil selbstnutzender Eigentümer:innen helfen wird. Das ist eine wichtige Errungenschaft der neuen BEG. Wird eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel, Erd- oder Wasserwärme verwendet, gibt es außerdem 5 Prozent Effizienzbonus. Die einzelnen Förderstufen sind miteinander kombinierbar. Allerdings ist die Förderung auf insgesamt 70 Prozent gedeckelt.

Bei allem Fortschritt bestehen aber auch Fehlanreize in der Förderung umwelt- und klimaschädlicher sowie derzeit nicht verfügbarer Technologien. So sollen zwar reine Öl- und Gasheizungen nicht förderfähig sein, die Umrüstbarkeit auf Wasserstoffheizungen allerdings schon.  Im Wärmesektor aber steht bspw. mit der Wärmepumpe eine weitaus effizientere, sowie klimaschutz- und verbraucherfreundliche Alternative zur Verfügung. Das Heizen mit Wasserstoff erfordert etwa fünf Mal mehr Energie als eine Wärmepumpe und ist somit äußerst ineffizient. Zusätzliche Kosten für die Umrüstung der Gasnetze müssten durch Verbraucher:innen getragen werden. Die Gesamtkosten für die Wasserstoffnutzung im Wärmesektor sind bislang nicht abzusehen. Der Staat fördert nun also eine Technologie, die sich als Kostenfalle entpuppen kann.

Weiterhin abzulehnen ist die Förderung von Biomasseheizungen – mit und ohne Verbindung mit Solarthermie. Bei der Verbrennung von Pellets oder Holzscheiten wird das vom Baum zuvor gebundene CO2 freigesetzt. Um die Klimakrise aufzuhalten, muss die CO2-Freisetzung aber minimiert und nicht durch zusätzliche Holzheizungen verstärkt werden. Da die in Holz gespeicherte Energie geringer ist als in Kohle und Erdgas, wird bei der Holzverbrennung bis zu doppelt so viel CO2 freigesetzt, um die gleiche Wärmemenge zu erhalten. Unter Berücksichtigung des CO2-Speichersaldos stößt eine Pelletheizung in etwa so viele Emissionen pro Energieeinheit aus wie eine Ölheizung. Zudem sind Wälder in Deutschland und global schon heute übernutzt mit entsprechend verheerenden Konsequenzen für die Biodiversität. Bei intensiver Forstwirtschaft drohen Wälder selbst  immer mehr zur CO2-Quelle zu werden. Daneben setzt das Verbrennen von Holz gesundheitsschädliche Stoffe frei.

„Mit der Förderung der Umstellung von Gasheizungen auf Wasserstoff und Biomasse werden Steuergelder verbrannt. Durch ihre Förderung werden neue umweltschädliche Subventionen geschaffen, deren Abbau eigentlich schon im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Gerade mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfond sollte das der Bundesregierung zu denken geben“, so Raddatz.

Die beschlossene Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Kontakt

Lea Vranicar

Pressesprecherin für Klimaschutz und Energiepolitik / Berlin

  • Windkrafträder © Global Warming Images / WWF Weltweit für mehr Klimaschutz

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