Beim zweiten Windenergiegipfel hat Wirtschaftsminister Robert Habeck mit Vertreter:innen von Ländern, Kommunen und Windindustrie die Windenergie-an-Land-Strategie diskutiert. Dazu kommentiert Viviane Raddatz, Leiterin für Klimaschutz- und Energiepolitik beim WWF Deutschland:
„Die Windenergie-an-Land-Strategie zeigt: Die wesentlichen Stellschrauben sind erkannt, um die Zielmarke von 160 Gigawatt installierter Leistung bis 2035 zu erreichen. Neben dem Wirtschafts- und Klimaministerium müssen nun weitere Ministerien anpacken. Das Ausbauziel bis 2035 ist ambitioniert, es sollte zeitgleich nicht als Obergrenze für die Windenergie verstanden werden. Damit die erkannten Stellschrauben jetzt auch gedreht werden, braucht es aufgrund der zahlreichen Anpassungen in Fachgesetzen zeitnah konkrete Leitfäden für die Behörden, die den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land umsetzen sollen. Beispielsweise ist es in der Strategie begrüßenswert, dass der marktgetriebene Ausbau durch Power-Purchase-Agreements künftig eine noch stärkere Rolle spielen soll. So erlangt auch die Industrie schnelleren Zugang zu erneuerbarer Energie.
Ein zentraler Flaschenhals des Ausbaus bleibt weiterhin die Flächensicherung: Die Zielvorgaben des Windflächenbedarfsgesetzes werden von einzelnen Bundesländern bereits beschleunigt umgesetzt. Diese Ambition sollte bundesweit angestrebt werden, sodass bereits bis Ende 2025 substanzielle Flächenpotenziale ausgewiesen sind. Verbleibende pauschale Mindestabstände sollten dringend abgeschafft werden. Zudem sollten die Vorschläge für ein vereinfachtes Repowering von alten Windkraftanlagen umgesetzt werden. So kann der Energieertrag um ein Vielfaches erhöht und die Anlagenzahl stabil gehalten oder gar verringert werden. Auch das Verkehrsministerium kann zum beschleunigten Ausbau kurzfristig beitragen, indem Transportgenehmigungen für die Komponenten von Windenergieanlagen schneller erteilt werden. Aktuell sind diese noch mit langen Wartezeiten verbunden. Abschließend sollte in der Übergangszeit der EU-Notfallverordnung an Regelungen gearbeitet werden, die nach Ablauf der Frist im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie weiter Gültigkeit haben, um rechtzeitig Planungssicherheit zu schaffen. Dies sind neben der aktuellen Strategie wichtige Maßnahmen, um in diesem Jahr zurück auf den Zielpfad für den Ausbau der Windenergie an Land zu kommen.“
Hintergrund
Zur Erarbeitung einer Windenergie-an-Land-Strategie wurden seitens des BMWK zwei Windgipfel terminiert, zu denen sowohl die Beteiligten aus vier weiteren Ministerien als auch Stakeholder aus der Branche sowie Vertreter:innen von Bund und Ländern geladen waren. Ziel ist es, im Rahmen einer übergeordneten Strategie den Ausbau der Windenergie an Land so zu beschleunigen, dass das im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebene Ausbauziel von 115 Gigawatt (GW) installierter Leistung bis zum Jahr 2030 erreicht wird. Die Windenergie an Land soll zu einem zentralen Grundpfeiler für die Dekarbonisierung des Stromsektors werden und somit einen wichtigen Beitrag zum Emissionsreduktionsziel von minus 65 Prozent bis Ende dieses Jahrzehntes leisten.