Berlin, 14.06.2023: Die von der Ampelkoalition ausgehandelten Leitplanken für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellen laut WWF ein klimapolitisches Versagen der Regierungskoalition dar. Die Wärmewende werde so über Jahre verzögert, der Gebäudesektor kurz- und langfristig seine Klimaziele nicht erreichen und Verbraucher:innen getäuscht. Dazu sagt Heike Vesper, Geschäftsleitung WWF Deutschland:
„Technologieoffen und diskriminierungsfrei – richtiger wäre der Begriff scheinheilig. Neue Gasheizungen, die auf Wasserstoff umstellen könnten, werden Verbraucher:innen sehr teuer zu stehen kommen. Das weiß auch die FDP, spricht sogar davon, wie der Preis ansteigen wird, lässt aber großzügig die Tür offen für Fehlinvestitionen über die nächsten Jahre. Und während die FDP weiter Holz ins Feuer wirft, schmelzen unsere Wälder dahin. Weiter entfacht werden damit nur der Verlust der biologischen Vielfalt und die Klimakrise, nicht aber die Wärmewende. Verantwortungsvolles Regieren würde bedeuten, den Menschen echte Orientierung zu geben, damit sie zukunftssichere und klimafreundliche Entscheidungen treffen können. Insbesondere die FDP ist davon weit entfernt.“
Der WWF hat aus diesem Grund eigene Leitplanken für das Heizungsgesetz erstellt:
Leitplanken des WWF zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Es ist breiter Konsens in der Gesellschaft, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2045 klimaneutral sein soll. Dafür gilt es, jetzt konkret zu werden und die richtigen Weichen zu stellen. Im Wärmesektor muss angesichts der Lebenszyklen von Heizungssystemen jetzt mit dem Umbau begonnen werden – nicht erst 2028. Die Ampelkoalition muss sich dieser Herausforderung stellen, in dem sie noch vor der Sommerpause ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das die Wärmewende einläutet, Klimaziele im Sektor erreichbar macht und Menschen echte Orientierung bietet, indem es auch die Kosten verschiedener Technologien ehrlich berücksichtigt.
1. Wir brauchen ein GEG unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Die Verantwortung der Wärmewende darf nicht allein an Kommunen abgeschoben werden. Damit würde auch drohen, die Wärmewende zu einem Flickenteppich verkommen zu lassen. Solange die kommunale Wärmeplanung nicht vorliegt, muss das GEG bereits die Transformation des Gebäudesektors einleiten. Die kommunale Wärmeplanung muss für alle Bürger:innen gelten, unabhängig von der Größe ihrer Kommunen. Sie muss bis spätestens 2028 vorliegen.
2. Neue Heizungen müssen ab 1.1.2024 zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien betrieben werden. Zu den zugelassenen Erfüllungsoptionen zählt nicht die perspektivische Umstellung auf Wasserstoff, die aktuell technisch nicht zur Verfügung steht und perspektivisch nicht in ausreichender Kapazität – insbesondere mit Blick auf grünen Wasserstoff, der als einziger als nachhaltig und erneuerbar einzustufen ist. Dazu zählt ebenfalls nicht der Betrieb mit Holz oder Holzpellets, da Heizungen auf dieser Grundlage sowohl Klimaschutzziele wie den Erhalt der Biodiversität gefährden und obendrein ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
3. Sollte Punkt 2 trotz besseren Wissens nicht erfüllt werden, darf der Verkauf von neuen (ganz- oder teil-)fossilen oder zunächst-fossilen „H2-ready“-Heizungen sowie solchen auf Biomasse-Basis nur stattfinden, wenn verpflichtend eine Beratung erfolgt. Darin muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die potenzielle Unwirtschaftlichkeit hingewiesen werden, damit keine Verbraucherfallen entstehen. Insbesondere bei der Kostenkalkulation gilt transparent zu kommunizieren, dass Wasserstoff- und Biomethan-Heizungen langfristig rund doppelt so teuer sind wie Wärmepumpen. Auch die technische Verfügbarkeit der Heizungen sowie der Rohstoffe „grüner Gase“ gilt es zu kommunizieren.
4. Das GEG gilt für Neu- wie Bestandsbauten. Übergangsfristen müssen sich allein an der Abfederung sozialer Härten für Bürger:innen orientieren, nicht an Interessen fossiler Unternehmen. Wir brauchen eine wirksame sozialgerecht gestaffelte Förderung. Dafür wird schnellstmöglich ein Fördergesetz mit entsprechenden Details erstellt, das eine einkommensbezogene Staffelung der Förderung vorsieht.
5. Wärmenetzbetreiber müssen detaillierte und verpflichtende Transformationspläne erstellen. Verpflichtungen zur Transformation zu streichen, kann nicht zielführend sein für die Wende im Gebäudesektor. Dabei ist nicht ausreichend, allein 2045 in den Blick zu nehmen – stattdessen braucht es transparente Zwischenziele mit transparentem Monitoring.
WWF stellt Leitplanken für das Heizungsgesetz vor
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Lea Vranicar
Pressesprecherin, Berlin
- Weltweit für mehr Klimaschutz