Berlin, 28.6.2023: Umweltorganisationen und Branchenverbände fordern eine klima- und verbraucher:innenfreundliche Ausrichtung von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der kommunalen Wärmeplanung. Dafür legten BEE, CO2Online, NABU und WWF am Mittwoch einen Maßnahmenkatalog für die weiteren Verhandlungen im Parlament vor. Sie fordern nachzubessern, da sonst klima- und sozialpolitische Verwerfungen drohen, die das Erreichen von Klimazielen nicht nur im Gebäudesektor, sondern sektorübergreifend unmöglich machen und für Bürger:innen sehr teuer werden. Bei der Verzahnung des GEG-Entwurfs mit den von der Ampel vorgezeichneten Leitplanken müssen daher fünf Punkte zwingend Berücksichtigung finden, so die Organisationen. Dabei handle es sich um Mindestanforderungen, damit das GEG seine Wirkung nicht vollends verliert:
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Die Anforderungen aus dem GEG müssen so bald wie möglich gelten, um Planungssicherheit zu gewährleisten sowie unnötige Emissionen und Lock-in-Effekte zu vermeiden. Ein großflächiges Aufschieben bis 2028 hätte verheerende Auswirkungen für den Klimaschutz in Deutschland.
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Eine Pflicht zu Transformationsplänen der Gasnetze mit Mindestkriterien für den Klima- und Verbraucherschutz muss beibehalten werden.
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Die tatsächlichen Kosten für Wasserstoffheizungen müssen transparent kommuniziert werden. Diese liegen nämlich perspektivisch doppelt so hoch wie die einer Wärmepumpe, wie ein kürzlich veröffentlichtes Papier verdeutlicht: https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Klima/h-2-ready-die-kostenfalle-im-gebaeude.pdf
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Eine Energieberatung ist insbesondere mit Blick auf klima- und umweltschädliche Heizungen wie „H2-ready“ Heizungen und deren Kosten unverzichtbar. Dafür sollten bundesweit einheitliche Kriterien gelten und eine einheitliche Datengrundlage genutzt werden.
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Es braucht eine angemessene Förderung besonders für einkommensschwache Haushalte. Pauschale Förderungen ohne Einkommensbezug und auf Mieter umlegbare Modernisierungsumlagen gefährden die Akzeptanz der Wärmewende.
Das GEG soll noch vor der Sommerpause beschlossen und an das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung geknüpft werden. Auch nach weiterer Verständigung der Regierungskoalition sind viele Details noch offen.