Vor einem Jahr trat die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie in Kraft – was hat sich geändert in deutschen Cafés und Restaurants, bei Lieferdiensten und Cateringbetrieben? Die Trendwende ist ausgeblieben, die Müllflut gestiegen, so lautet die kritische Bilanz des WWF Deutschland, der heute erste Ergebnisse einer aktuellen Marktanalyse veröffentlicht.
Im Jahr 2023 wurden demnach eine Milliarde mehr Einwegverpackungen von der deutschen Gastronomie ausgegeben als im Vorjahr - insgesamt 14,6 Milliarden Einwegbecher, Pommes-Schalen, To-Go-Boxen, Pizzakartons und ähnliches landeten so im Müll. Dem stehen insgesamt 232 Millionen ausgegebene Mehrweggefäße gegenüber. Auch dies bedeutet einen Zuwachs. Der Mehrweganteil hat sich binnen eines Jahres sogar verdoppelt, bleibt aber in der Nische und erreicht jetzt insgesamt 1,6 Prozent Marktanteil.
„Mehrweg ist eine Randerscheinung im gastronomischen Angebot geblieben. Das erklärte Ziel, die Müllflut aus Einwegbechern und Essensverpackungen zu reduzieren, hat die Mehrwegangebotspflicht im ersten Jahr klar verfehlt. Der Konstruktionsfehler, dass die Einhaltung des Gesetzes in den allermeisten Fällen nicht überprüft wird, muss politisch dringend behoben werden. Ohne Kontrolle drohen selbst die positiven Anfangseffekte der Mehrwegangebotspflicht zu verpuffen“, sagt Laura Griestop, Expertin für Verpackungen beim WWF Deutschland. „Nur wenige Betriebe weisen überhaupt aktiv auf Mehrweg hin. Würde man dagegen den Spieß umdrehen, also Mehrwegverpackungen als Standard ausgeben und die Einwegvariante erst auf Nachfrage, ließe sich viel mehr bewegen“.
Hintergrund:
Funktionierende Mehrwegsysteme bergen Einsparpotentiale und schonen Ressourcen: Das Verpackungsaufkommen insgesamt würde laut einer früheren WWF Studie um 14 Prozent zurückgehen, wenn nach Prinzip der Kreislaufwirtschaft optimierte Mehrwegsysteme eingesetzt würden. Damit ließen sich ca. 2,5 Millionen Tonnen Material einsparen. Im Rahmen der Umsetzungsallianz mehrweg.einfach.machen setzt sich der WWF Deutschland aktiv dafür ein, dass die Theorie zur Praxis und Mehrweg zum Alltag wird. Seit dem 1 Januar 2023 sind Restaurants, Bistros und Cafés, aber auch Hotels und Cateringservices, die Essen zum Mitnehmen verkaufen und gewisse Mindestkriterien erfüllen, verpflichtet, neben der Einweg- auch eine Mehrwegverpackung anzubieten.