Berlin, 6.5.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Schutzstation Wattenmeer und der WWF fordern den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea auf, die Pläne für neue Bohrungen nach Erdöl im Nationalpark Wattenmeer sofort zu stoppen. Zusätzlich müsse die bestehende Ölförderung bis 2030 beendet werden, so die Organisationen, die ihre Forderung auch an die künftige Landesregierung Schleswig-Holsteins richten. Die Fortsetzung der Förderung auf der Mittelplate im sensiblen Weltnaturerbe-Gebiet Wattenmeer gefährdet den Erhalt der biologischen Vielfalt und widerspricht den Klimazielen. Bei einer Aktion in Sichtweite zur Mittelplate haben die Organisationen heute gegen die Pläne von Wintershall Dea demonstriert.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Neue Ölbohrungen mitten im Weltnaturerbe-Gebiet Wattenmeer: Das klingt wie eine Nachricht aus dem letzten Jahrtausend. Deutschland braucht dieses Öl nicht, für Klimaschutz und Natur sind die Bohrungen eine massive Bedrohung. Wintershall Dea muss im Hier und Jetzt ankommen und die Pläne sofort stoppen.“
Dazu Harald Förster, Geschäftsführer der Schutzstation Wattenmeer: „Im Wattenmeer – nur wenige Kilometer von sensiblen Lebensräumen wie den Salzwiesen entfernt – Erdöl zu fördern, ist ein massiver Eingriff in die Natur und gefährdet bei einem Unfall hunderttausende von Vögeln, die das Watt zur Nahrungssuche brauchen. Neue Ölbohrungen würden die Gefährdung für das Watt noch weiter erhöhen.“
Dazu Hans-Ulrich Rösner, Leiter Wattenmeerschutz beim WWF: „Ölförderung gehört nicht in einen Nationalpark und darf auch nicht ein Weltnaturerbe bedrohen. Ein großer Teil der weltweiten Ölvorräte muss im Boden bleiben, sonst kann Klimaschutz nicht funktionieren. Wir brauchen mit dem Jahr 2030 endlich ein Ausstiegsdatum aus der Ölförderung im Wattenmeer. Das ist zu schaffen, wenn die künftige Landesregierung sich ins Zeug legt.“
Hintergrund:
Der Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea betreibt auf der Mittelplatte im südlichen Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer eine Bohr- und Förderinsel für Erdöl. Das schleswig-holsteinische Nationalparkgesetz lässt dies – gegen den Widerstand der Umweltorganisationen – zwar zu, beschränkt die Erdölbohrung und -förderung aber auf solche von der Bohr- und Förderinsel Mittelplate A.
Im Jahr 2019 stellte der Konzern den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Erweiterung des bestehenden Bewilligungsfeldes um ein Gebiet südlich davon, das sich ebenfalls vollständig im beziehungsweise unter dem Nationalpark sowie einem FFH- und EU-Vogelschutzgebiet befindet. Aus Sicht der Umweltorganisationen wäre eine solche Bewilligung rechtswidrig, da sie von der Ausnahmeregelung im Nationalparkgesetz nicht erfasst würde. Sie sehen sich in dieser Einschätzung durch ein Rechtsgutachten im Auftrag des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2020 bestätigt.
Einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet die Ölförderung der Mittelplate nicht. Sie befriedigt lediglich ein Prozent des deutschen Ölverbrauchs , das entspricht einer jährlichen Förderung von rund 1 Million Tonnen. Durch die neuen Bohrungen sollen lediglich rund 120.000 Tonnen im Jahr hinzukommen. Durch Energieeinsparmaßnahmen könnte dies viel einfacher substituiert werden. Dagegen hat die Internationale Energie Agentur in einer Studie im vergangenen Jahr hervorgehoben, dass ab 2021 keine neuen Förderprojekte begonnen werden dürfen, um das 1,5-Grad-Limit einzuhalten.
Darüber hinaus verlangen die Umweltorganisationen, dass auch die Bohr- und Förderinsel Mittelplatte selbst stillgelegt und zurückgebaut wird. Nur so kann der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer seinen Schutzauftrag erfüllen. Die Beendigung der Ölförderung im Wattenmeer ist zudem für den Klimaschutz erforderlich. Für diesen müssen weltweit auch große Mengen von Kohle, Öl und Gas im Boden bleiben, damit sie nicht in Treibhausgase umgewandelt werden. Es liegt auf der Hand, dass dies in Schutzgebieten mit Priorität erfolgen kann und muss.