Berlin, 01.06.2022: Seit Jahren gelingt es Deutschland nicht, eine EU-Richtlinie zum Düngen rechtskonform umzusetzen. Deren Ziel ist eine Reduktion der Nitrat- und Phosphorbelastung von Böden und Gewässern. Es drohten sogar Strafzahlungen. Nun hat die Europäische Kommission für die von der Bundesregierung hierfür erarbeitete „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ (AVV Gebietsausweisung) grünes Licht gegeben. Dazu sagt Johann Rathke, Koordinator für Agrarpolitik und Landnutzungspolitik beim WWF Deutschland:
„Das Motto ‚Gut Ding will Weile haben‘ hat einen Haken: Es kostet wertvolle Zeit und meistens auch Geld. So auch bei der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie. Seit 1991 ist Deutschland verpflichtet, die EU-Nitrat-Richtlinie umzusetzen. Seit vielen Jahren gelingt es nicht, EU-rechtskonforme Düngeregeln zu verabschieden. Die Kommission hatte deshalb gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, bei dem Strafzahlungen von rund 800.000 Euro pro Tag drohen.
Im Februar hatte die neue Bundesregierung nach Abstimmung mit den Ländern einen weiteren Vorschlag zur Änderung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ an die EU-Kommission zur Prüfung übermittelt. Nun liegt die Rückmeldung vor: Sie bestätigt den Entwurf.
Damit hat das Bundeslandwirtschaftsministerium unter Cem Özdemir etwas erreicht, was der ehemaligen Ressortchefin Julia Klöckner nicht gelingen wollte: Dem Hin- und Her beim Thema Düngen endlich ein Ende zu bereiten. Die Länder haben es mit ihrer Zustimmung im Bundesrat nun in der Hand, ob die Landwirtinnen und Landwirte endlich eine verlässliche Perspektive bekommen. Eines ist allerdings klar: Daran, dass es zur Reduzierung der Nitrateinträge kommen muss, ist nicht zu rütteln.
Die Ausweisung übermäßig belasteter, „roter Gebiete“ ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Besonders in Hochburgen der Tierhaltung haben wir auch ein erhebliches Problem bei Nitrat und Phosphor. Der Handlungsbedarf ist groß. Eine AVV, die von der Kommission bestätigt wird, schafft endlich Rechtssicherheit. Und Rechtssicherheit schafft Planungssicherheit. Das ist es, was die Landwirtinnen und Landwirte brauchen, um langfristig zu planen und ihre Bewirtschaftung so auszurichten, dass die natürlichen Grundlagen und konkret die Qualität der Grund- und Oberflächengewässer verbessert wird. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist das eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe.“