Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF fordern im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur geplanten Sediment-Verbringungsstelle nahe der Vogelschutzinsel Scharhörn mehr Zeit. Eine adäquate Bearbeitung der rund 700 Seiten umfassenden Unterlagen sei innerhalb von nur vier Wochen nicht möglich. Die Verbände beantragten heute bei der verfahrensführenden Behörde für Wirtschaft und Innovation eine Verlängerung der Stellungnahmefrist um drei Wochen bis zum 27. März. Gleichzeitig erwarten die Umweltverbände, dass ihnen von der Behörde weitere relevante Gutachten zur Verfügung gestellt werden.
„Um eine qualifizierte und seriöse Bewertung vornehmen zu können, benötigen wir vor allem die Modellierung der Sedimentverdriftung der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) sowie die Gutachten zu Makrozoobenthos, also den am Gewässerboden lebenden Tieren, und der Fischerei. Wenn uns die Ausgangsannahmen der Gutachter nicht bekannt sind, ist es logisch, dass wir die daraus abgeleiteten Ergebnisse kaum fundiert bewerten können. Wir hätten erwartet, dass diese essentiellen Unterlagen von Beginn an für die Öffentlichkeit zugänglich sind“, so die Umweltverbände.
Die Zeit zur Stellungnahme ist mit knapp vier Wochen im Verhältnis zum Umfang der Unterlagen sowie im Vergleich zu anderen Vorhaben sehr kurz gehalten. Da die Wirtschaftsbehörde und die HPA die Planungen zu Scharhörn offenbar von langer Hand vorbereitet haben, ist die Verwunderung über die Kurzfristigkeit der Beteiligung als auch über den eng gesteckten Rahmen groß. Aufgrund der sehr breiten Themenvielfalt und mit Blick auf mögliche negative Auswirkungen auf das UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer ist auch externe
Fachkompetenz notwendig. Die Corona-Pandemie erschwert zudem die notwendige Zusammenarbeit sowie die Verfügbarkeit wesentlicher am Prozess Beteiligten. In Anbetracht der Umstände ist eine Fristverlängerung nach Ansicht der Umweltverbände daher mehr als geboten. Dem trägt der Gesetzgeber durch die Möglichkeit der Fristaussetzung oder Fristverlängerung im Regelfall Rechnung.
„Grundsätzlich ist das erklärte Ziel einer adäquaten Öffentlichkeitsbeteiligung, dass Vorhabenträger und Verwaltungen wichtige Hinweise bekommen, die zur Verbesserung der Planung beitragen. Auch der Umgang mit rechtlichen Bedenken dient den Vorhabenträgern dazu, lange Verwaltungsgerichtsverfahren zu vermeiden. Deswegen sollte es besonders im Interesse der Vorhabenträger sein, qualifizierte Stellungnahmen zu ermöglichen. Das ist bei hunderten Seiten Gutachten und insbesondere fehlenden Grundlagen-Gutachten in der kurzen Zeit schlichtweg unmöglich“, so die Verbände.