Darüber hinaus fordert der WWF, am Vorschlag der EU-Kommission festzuhalten und den Anteil der Erneuerbaren Energien in der EU bis 2030 auf mindestens 45 Prozent zu erhöhen. Zuletzt hatte die tschechische Ratspräsidentschaft dieses Ziel wieder abgeschwächt und will den Anteil nun bei 40 Prozent halten. „Angesichts der fossilen Energiekrise und der sich verschärfenden Klimakrise ist dieses Ambitionsniveau viel zu gering“, kritisiert Raddatz. „Ein Anteil von 45 Prozent Erneuerbaren Energien bis 2030 ist das Minimum, um die EU in die Nähe eines Paris-kompatiblen Pfades zu bringen. Die EU-Energieminister:innen sollten daher mindestens an diesem Ambitionsniveau festhalten, um die notwendigen strukturellen Änderungen für eine Abkehr von fossilen Energien einzuleiten.“
Der WWF verweist darauf, dass damit große Chancen verknüpft sind: etwa der Aufbau zukunftsfähiger Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff, Wind- und Solarenergie in der EU sowie Kosteneinsparungen dank verbesserter Effizienz und günstigeren Stromgestehungskosten. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der EU-Bürger:innen massive Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz unterstützt.
Im letzten Änderungsvorschlag der tschechischen Ratspräsidentschaft zu REPowerEU, wurden Biomasse und Wasserkraft nicht explizit aus Go-to-Gebieten ausgeschlossen. „Die EU-Energieminister:innen haben jetzt die Chance, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, von Netzen und Speichertechnologien zu beschleunigen und dabei auf die naturverträglichsten Lösungen zu setzen“, sagt Raddatz. „Wasserkraftwerke und Bioenergie zählen nicht dazu, denn sie können große Schäden für die biologische Vielfalt mit sich bringen. Es sollte daher keine Go-to-Gebiete für diese Technologien geben, zumal es in den jeweiligen Anwendungsbereichen bessere Alternativen gibt. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen im Gebäudesektor oder die Wind- und Solarenergie im Stromsektor.“ Entscheidend für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist es auch, eine ambitionierte Solardachpflicht auf europäischer Ebene einzuführen. Die Vorschläge der Kommission sind zwar ein Anfang, aber bei weitem nicht ambitioniert genug. Gerade der Gebäudebestand muss hier berücksichtigt werden.
Unklar ist noch, ob das Vorhaben, bereits bestehende Vorranggebiete in Go-to-Gebiete umzuwandeln, in dieser Form rechtssicher umgesetzt werden kann. „Es dürfen keine Unsicherheiten für bereits gebaute Erneuerbare-Energien-Anlagen entstehen“, fordert Raddatz.
Hintergrund:
Der RePowerEU-Plan basiert auf drei Säulen: Diversifizierung der Energiequellen, Ausbau der Erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen. Ziel ist es, die EU schneller unabhängig von russischen Energielieferungen zu machen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Dafür hatte die EU-Kommission im Mai 2022 einen Vorschlag zur Ergänzung der RED III unterbreitet, der eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie Vorgaben für schnellere Flächenausweisungen vorsieht. In den sogenannten Go-to-Gebieten soll zudem auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Einzelprojekte verzichtet werden.