WWF zu den Ergebnissen der dritten Sonder-Agrarministerkonferenz über die künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Berlin, 26.03.2021: Seit Donnerstagabend haben die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland verhandelt. WWF-Naturschutzvorstand Christoph Heinrich, der auch Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft ist, kommentiert die Ergebnisse als „Einigung auf zu niedrigem Niveau“.

„Worauf sich die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern geeinigt haben, ist zu wenig. Bund und Länder verpassen es, das bestehende flächengebundene Fördersystem so zu reformieren, dass es den aktuellen Herausforderungen wie dem Artensterben und der Klimakrise wirksam begegnet“, so Christoph Heinrich. „Statt die Landwirtinnen und Landwirte zu befähigen, der Klimakrise und dem Artensterben erfolgreich die Stirn zu bieten, wird ein ineffektives Fördersystem lediglich kosmetisch korrigiert.“

Der WWF kritisiert die erzielten Ergebnisse bei den Öko-Regelungen und der Umschichtung als unzureichend. Die Umweltschutzorganisation hatte gefordert, den Anteil der für Öko-regelungen reservierten Direktzahlungen auf anfangs 30 Prozent zu setzen und jährlich um weitere fünf Prozentpunkte aufwachsen zu lassen. Der Umschichtungsanteil sollte zu Beginn bei mindestens 16 Prozent liegen. Somit könnten bis Ende der Förderperiode rund 75 Prozent der Direktzahlungen für den Natur- und Klimaschutz bereitgestellt werden. Das würde den Finanzbedarf decken, der erforderlich ist, um die Landbewirtschaftung klima- und umweltgerechter zu machen, den EU-rechtlichen Verpflichtungen wie der Umsetzung der Nitrat- oder FFH-Richtlinie nachzukommen und um bundespolitische Ziele wie den Ausbau des Ökolandbaus zu finanzieren. „Der heutige Beschluss, der den Anteil der Öko-Regelung auf 25 Prozent deckelt und nur höchstens 15 Prozent der Direktzahlungen aus der ersten Säule in die zweite Säule freigibt, reicht nicht aus, um wichtige agrar- und umweltpolitische Ziele zu erreichen“, unterstreicht Heinrich.

Jetzt kommt es darauf an, dass das Bundeslandschaftsministerium und das Bundesumweltministerium die Gesetze so gut wie möglich vorbereiten und weitere nötige Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Und auch für die kommende Bundesregierung wartet viel Arbeit, um  die absehbaren Risiken und Schäden für Landwirtschaft und Umwelt weitestgehend zu mindern.

Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin, Berlin