Europa kontrolliert seine Fischereiflotte nicht wirksam. Obwohl bereits jeder zweite kommerziell genutzte Fischbestand in EU-Gewässern als überfischt gilt und die Überfischung im Nordostatlantik wieder angestiegen ist, wird die Wirksamkeit des Systems nach Wunsch der Fischereiminister:innen in der laufenden Reform der sogenannten Fischereikontrollverordnung nicht im dringend erforderlichen Maß verbessert werden, kritisiert der WWF.
Die Fischereiminister:innen haben heute beschlossen, dass über 96 Prozent der EU-Flotte von Kamerakontrollen an Bord ausgeschlossen bleiben sollen Die Pflicht, Fänge und Beifänge mit Kameras oder Sensoren zu erfassen, soll nur für weniger als vier Prozent der Fangschiffe gelten, solche, die über 24 Meter lang sind. Das bedeutet auf fast 80.000 kleineren Fangschiffen werden eventuelle Verstöße gegen die Anlandeverpflichtung weder erfasst noch sind sie rechtssicher nachweisbar. Einen transparenteren Umgang mit Fischereidaten soll es ebenso wenig geben. Die vollständige und digitale Rückverfolgbarkeit von Fisch und Meeresfrüchten bis zum Fangschiff wird nach Vorstellung des EU-Rates ebenso ausbleiben. An manchen Stellen fällt der Ratsvorschlag sogar hinter die geltende Verordnung zurück und droht neue Schlupflöcher zu schaffen.
„Das Ambitionsniveau des EU-Rates ist erschütternd niedrig. Das ist ein Trauerspiel, denn mit dieser Einschränkung bleibt ein großes Hindernis für nachhaltige Fischerei bestehen: Beifang und damit das erhöhte Risiko für illegale Rückwürfe von Fisch besteht gerade bei den Fischereien, die von zehntausenden kleineren Fangschiffen betrieben werden. Kameramonitoring ist das einzige wirksame und verfügbare Instrument das Fischereimanagement zu verbessern, dafür müssen aber auch die Risikofischereien erfasst werden. Das sieht der Ratsvorschlag nicht vor. Die EU muss dafür sorgen, dass die Meere nicht länger als rechtsfreier Raum wahrgenommen werden“, fordert Christoph Heinrich, Naturschutzvorstand des WWF Deutschland. Das Argument die vorgeschlagene Regelung würde das Gros der Fänge abdecken, hält der WWF für irreführend. Der entscheidende Faktor sei nicht das Fangvolumen, sondern das Risiko von Fischbeifängen.
Zudem müsse die EU mehr tun, um den Beifang empfindlicher oder bedrohter Arten zu erfassen und zu stoppen. Tausende Delfine, Meeresschildkröten, verschiedene Hai- und Rochenarten sowie diverse Seevogelarten verenden Jahr für Jahr in Europas Fischernetzen. „Um gezielte Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten vorzunehmen, braucht es wissenschaftliche Daten aus der elektronischen Fernüberwachung der Schiffe als Basis“, so Heinrich weiter. Der heute abgestimmte Ratsvorschlag sieht das nicht vor. „Hier muss im Rahmen der Triloge unbedingt nachgebessert werden. Wir erwarten von der Bundesregierung, sich in den kommenden Verhandlungen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass auch der Beifang von Schweinswalen in der Stellnetzfischerei endlich belastbar erfasst wird. Die allgemeinen Pflichten zur Dokumentation in Fischereilogbüchern reichen dafür nicht aus.“
Der WWF vermisst außerdem einen starken Impuls für den Schutz der Verbraucher:innen vor Fischprodukten aus illegaler Fischerei. Die neue Kontrollverordnung wird auch die Transparenz von Lieferketten und Rückverfolgbarkeit sämtlicher Produkte aus Fisch und Meeresfrüchten, auf dem EU-Markt regeln – dies beeinhaltet Importe, Konserven, Wildfang, und Zuchtfisch. „Die Verbraucher:innen müssen sich auf das Kontrollsystem verlassen können. Als weltgrößter Markt für Fisch und Meeresfrüchte muss die EU auf ein zeitgemäßes digitales Rückverfolgbarkeitssystem setzen statt wie bisher weitgehend papierbasiert zu arbeiten“, fordert WWF Naturschutzvorstand Christoph Heinrich. Unverantwortlich ist aus Sicht des WWFs der Vorschlag der Fischereiminister:innen verarbeitete und konservierte Produkte wie. z.B. Thunfischdosen von der Kontrolle auszunehmen. „Damit würde ein riesiges Schlupfloch geschaffen und der Kampf gegen illegale Fischerei zurückgeworfen. Jeder sechste in die EU importierte Fisch würde gar nicht mehr erfasst. In den nun folgenden Verhandlungen müssen sich EU-Kommission und Europaparlament, aber auch Deutschland dafür stark machen, dass Meere und Ökosysteme endlich wirksam und transparent vor den Folgen unkontrollierter Fischerei geschützt werden“, kritisiert Heinrich.
Hintergrund:
- Die sogenannte Fischerei-Kontrollverordnung entscheidet maßgeblich über das Gelingen der EU-Fischereipolitik. Sie legt die Instrumente fest, mit denen Fischereiaktivitäten der EU-Flotte und Fisch vom Netz bis zum Teller überwacht werden können, um Legalität zu gewährleisten. Das Gesetzespaket gilt für 10 Jahre und soll dazu dienen, illegale Fischerei zu unterbinden und so erschöpfte Fischbestände wiederaufzubauen.
- Elektronische Fernüberwachung wurde weltweit erfolgreich getestet und wird von der Europäischen Fischereikontrollbehörde (EFCA) als bestes Mittel zur Kontrolle auf See empfohlen. Die flächendeckend mangelhafte Umsetzung der sogenannten Anlandeverpflichtung führt zu einer steigenden Überfischung und gefährdet so die Fischbestände, bedrohte Arten und Meeresökosysteme der EU.
- Der WWF fordert elektronische Fernüberwachung auf allen Fangschiffen über 12 m Länge mit einem hohen oder sehr hohen Risiko für illegale Rückwürfe, sowie auf kleineren Schiffen, bei denen die Gefahr für ungewollten Beifang empfindlicher Arten besteht. Die erfassten Daten sollten von der Fischereiwissenschaft zur Ermittlung von Bestandsgrößen und Höchstfangmengen, sowie zum Monitoring empfindlicher Arten ausgewertet werden dürfen.