Illegaler Holzhandel in Deutschland: WWF reicht Beschwerde bei EU-Kommission ein

Berlin, 25.06.2021: Der WWF hat Beschwerde gegen Deutschland bei der EU-Kommission wegen mangelhafter Umsetzung der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) eingelegt. Ziel der Umweltschützer ist es, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. „Bis zu 30 Prozent des weltweit gehandelten Holzes stammt aus illegalen Quellen, in vielen tropischen Ländern sogar bis zu 90 Prozent. Dieser Raubbau zerstört nicht nur die Wälder, sondern verschärft auch die Klimakrise und den Niedergang der Artenvielfalt. Dabei könnte die Politik mit der Holzhandelsverordnung den illegalen Holzhandel effektiv zurückdrängen. Doch Deutschland nutzt dieses Mittel nicht. Deshalb reichen wir Beschwerde ein, damit dieser Missstand endlich beseitigt wird“, sagt Philipp Wagnitz, Leiter Ökosysteme und Ressourcenschutz beim WWF Deutschland.

In Deutschland, einem der wichtigsten europäischen Holzhandelsstandorte, ist für die Umsetzung der EUTR die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Doch anstatt die Einhaltung der Gesetze zu forcieren, stellt sich die im Landwirtschaftsministerium angesiedelte BLE eher auf die Seite der Unternehmen, so der WWF. Nur etwa ein Prozent aller Holzfirmen werden in Deutschland jährlich kontrolliert und Verstöße würden – wenn überhaupt – nur mit Strafen von wenigen hundert bis tausend Euro geahndet. Das stehe meist in keiner Relation zum Wert des gehandelten Holzes. Hohe Gewinnspannen stehen einem vernachlässigbaren Risiko gegenüber. Dank des zögerlichen Vorgehens deutscher Politik und Verwaltung ist der illegale Holzhandel in Deutschland ein lohnendes Geschäft, kritisieren die Umweltschützer.  

„Immer wieder decken Recherchen des WWF und anderer Umweltorganisationen auf, dass illegales Holz auf den Markt kommt“, kritisiert Philipp Wagnitz. „Anzeigen und Hinweisen wurden bislang entweder gar nicht oder völlig unzureichend nachgegangen. Die BLE geht auf Tauchstation, anstatt der Holzmafia den Kampf anzusagen.“

Für die Renovierung des Schulschiffs „Gorch Fock“ der Bundeswehr sei so zum Beispiel Teak aus dem Hochrisikoland Myanmar importiert worden, das weder der Bundesbeschaffungsrichtlinie noch den Anforderungen der EUTR entsprach. Ein Bericht der BLE legt nahe, dass der Händler sogar über Jahre gegen die Holzhandelsverordnung verstoßen hat. Trotzdem beließ es die Behörde bei einer Verwarnung. Ob das Holz, das größtenteils von mutmaßlich Kriminellen in Myanmar stammt, als illegal einzustufen ist, verweigert die BLE bislang vehement zu prüfen. Als zweites Beispiel nennen die Umweltschützer das Dänische Bettenlager. Der WWF habe Produkte des Unternehmens seit 2014 immer wieder analysiert und dabei falsche Deklarationen der Holzart und Holzherkunft festgestellt. Die BLE sprach gegen den Importeur „Bettenwelten“ jedoch nur Verwarnungen aus.

Der WWF fordert die Bundesregierung zur effektiven Durchsetzung des geltenden EU-Umweltrechts auf. „Das Landwirtschaftsministerium und die BLE müssen die Bekämpfung des illegalen Holzhandels endlich ernst nehmen. Entwaldung zählt zu den größten Treibern der Erderhitzung und des Biodiversitätsverlust überhaupt. Es kann nicht sein, dass Politik und Verwaltung in Deutschland den Raubbau an den Wäldern der Welt achselzuckend hinnehmen. Die bisherigen Schmalspur-Prüfungen und Placebo-Strafen reichen in keiner Weise aus. Zusätzlich muss auch die EU-Kommission deutlich aktiver gegen Länder vorgehen, wenn sie ihren eigenen ‚Green Deal‘ ernst nimmt“, fordert Philipp Wagnitz.

Die Kommission hat den Eingang der Beschwerde bestätigt – ihre Rechtsabteilung habe die Information registriert und man werde gemeinsam das weitere Vorgehen festlegen. Auch in Österreich wurde die EUTR nur mangelhaft umgesetzt. Der WWF Österreich hat daher zeitgleich eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

 

Über die EU-Holzhandelsverordnung

Die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR) soll illegales Holz vom europäischen Markt fernhalten und Holz aus nachhaltigen Quellen stärken. Wer Holz oder Holzprodukte in der EU in Verkehr bringt, hat dafür Sorge zu tragen, dass es sich um legale Waren handelt. Um ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen müssen die betroffenen Unternehmen unter anderem wissen, aus welchen Holzarten sich die Produkte zusammensetzen und wo diese herstammen. Eine bloße Zusicherung der Handelspartner, wonach alles in Ordnung sei, reicht nicht aus. Nach EUTR gibt es ein klares Verbot, illegales Holz in Verkehr zu bringen.

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