Um die Gaspipeline Nord Stream 2 fertigstellen zu können, entscheidet das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern heute über die Gründung einer landeseigenen Stiftung Klimaschutz. Auf diese Weise sollen angedrohte Sanktionen der USA umgangen werden. Die Umweltverbände NABU und WWF Deutschland kritisieren, dass die Stiftung offiziell zum Umwelt- und Naturschutz beitragen soll, obwohl sie für die nächsten Jahrzehnte die Verbrennung fossiler Brennstoffe ermöglicht. Sie fordern die Landesregierung und beteiligte Zustifter auf, statt Erdgasförderung konsequent auf erneuerbare Energien zu setzen. Wollte man in Mecklenburg-Vorpommern wirklich CO2-Emissionen reduzieren, wären ein flächendeckender Schutz aller Moore und ein konsequenter Schutz der Ostsee wesentlich wirksamer.
NABU und WWF sehen die Gründung der Landes-Umweltstiftung zum Weiterbau der Erdgasleitung äußerst kritisch. Mit Steuergeldern werden hier unter dem Deckmantel des Umweltschutzes Verpflichtungen des Klimaschutzes untergraben und die Klimakrise weiter angeheizt. Zudem zerstört der Bau sensible Ökosysteme in der Ostsee, die bereits jetzt in einem schlechten Zustand ist. Beide Verbände wurden im Vorfeld nicht eingebunden und lehnen eine Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Stiftung ab.
Jochen Lamp, Leiter des WWF-Ostseebüros, sagt dazu: „Die Gründung einer solchen Stiftung ist ein Schlag ins Gesicht der Umweltverbände, die sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen und sich gegen die Pipeline für Erdgas, einem fossilen Energieträger, aussprechen. Wir können diese Gründung nur als Etikettenschwindel begreifen. Im Angesicht einer sich zuspitzenden Klimakrise wird mit juristischen Taschenspielertricks aus Steuermitteln eine auf Kohlenstoff basierende Energiepolitik fortgeschrieben. Dieser „Freundschaftsdienst“ schadet auch dem Land und dem Anliegen „echter“ Umweltstiftungen, die sich dem Umweltschutz verschrieben haben und sich nicht als Steigbügelhalter einer Politik von gestern verstehen. Mit dem Bau der Nord Stream 2 Pipeline werden die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und des europäischen wie nationalen Meeresschutzes konterkariert.“
„Die Gaspipeline war von Anfang an umwelt- und klimapolitisch falsch. Ihr Bau und Betrieb ist Gegenstand anhängiger Klagen und Widersprüche des NABU und die Rechtmäßigkeit der Genehmigungen bis heute umstritten. Seit Jahren unterwandert die Nord Stream 2 AG mit ihrer Salamitaktik deutsches Planungs- und Naturschutzrecht. Eine Stiftung Klimaschutz zur Unterstützung von Nord Stream 2 ist ein fatales Signal der Landespolitik, welches Klimaziele aushebelt und Stiftungsrecht missbraucht. Es muss dringend überprüft werden, ob hier die Schwelle zur verbotenen Beihilfe eines privatwirtschaftlichen Interesses überschritten wurde“, so Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz.
Hintergrund
Mit Unterstützung des WWF hatte der NABU im März 2018 Klage gegen den Bau und Betrieb von Nord Stream 2 eingelegt. Die Umweltverbände befürchteten massive Umweltauswirkungen auf mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete. Im Juni 2018 lehnte das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Eilantrag des NABU ab, gleichzeitig ist der Rechtsstreit in der Hauptsache bis heute nicht verhandelt worden. Während die Bauarbeiten im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns abgeschlossen sind, fehlen noch etwa 14 Kilometer der Trasse in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands unter Verwaltung des Bundes. Auch gegen diese Genehmigung hat der NABU Widerspruch beim verantwortlichen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eingelegt, zuletzt gegen eine erneute Planänderung im November 2020. Entgegen der Ursprungsgenehmigung soll auch in der sensiblen Zeit der Winterast im EU-Vogelschutzgebiet ‚Pommersche Bucht – Rönnebank‘ gebaut werden. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden, aktuell darf nicht gebaut werden.