WWF zur finalen Entscheidung des Bundesrates über die künftige nationale Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa (GAP)

Berlin, 16.12.2021: Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Verordnungen zur nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dazu sagt Johann Rathke, Koordinator für Agrarpolitik und Landnutzungspolitik von WWF Deutschland:

„Kurz vor Weihnachten wird der Bundesrat das GAP-Paket zuschnüren. Damit endet vorerst ein mehrjähriger politischer und legislativer Prozess, der entscheidend die künftige Entwicklung der Landwirtschaft beeinflussen wird. Leider hat die vorherige Bundesregierung, aber auch die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, die Chance verstreichen lassen und keine echte GAP-Reform hingelegt. Sie haben es verpasst, die GAP so zu verändern, dass sie maximal auf die vielfältigen Herausforderungen in der Landwirtschaft einzahlt. Dem Artenrückgang und Verlust an natürlichen Lebensräumen, der Klimakrise oder dem Höfesterben wird diese kommende GAP nicht ausreichend begegnen. Ausbaden müssen es die Landwirtinnen und Landwirte, die damit nur unzureichende finanzielle Unterstützung für eine echte Transformation erhalten.

Zwar enthält die nationale Ausgestaltung der GAP einige sinnvolle Bausteine. So sind die Öko-Regelungen grundsätzlich positiv zu beurteilen. Und auch einige Maßstäbe innerhalb der sogenannten Konditionalität gehen in die richtige Richtung. Gleichwohl besteht die Gefahr, dass zahlreiche Ausnahmen die Wirksamkeit der GAP einschränken. Zudem ist die Zuteilung der Mittel, die konkret auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen einzahlen, viel zu gering. So werden lediglich 23 Prozent der Direktzahlungen in ökologisch wirksame Maßnahmen (Öko-Regelungen) investiert. Deutschland erfüllt hier nur den Minimalstandard. Ambitioniert geht anders.

Im kommenden Jahr kommt es nun darauf an, dass die EU-Kommission genau prüft, ob Deutschland mit der jetzigen Vorlage den tatsächlichen Bedarfen und Zielen der GAP gerecht wird. Wenn nicht oder nur unzureichend, muss nachgesteuert werden. Gleichfalls braucht es einen wirksamen Evaluationsmechanismus, der es erlaubt, in der laufenden Förderperiode dort nachzusteuern, wo sich die jetzigen Regelungen als unwirksam erweisen. Die jetzige Bundesregierung hat dies bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und sich auch für eine vollständige Auflösung der pauschalen Direktzahlungen ausgesprochen. Dazu muss sie stehen. Dann besteht die Hoffnung, dass zumindest das nationale GAP-Paket in den nächsten Jahren erneut aufgeschnürt und entsprechend verbessert wird.“

Kontakt

Wiebke Elbe

Pressesprecherin, Berlin