WWF: EEG-Entwurf löst nicht die Bremsen an der Energiewende

Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs zum Erneuerbaren Energiegesetz (EEG 2021) am morgigen Freitag im Bundestag kommentiert Henrik Maatsch, Klimaschutz- und Energieexperte beim WWF Deutschland:

„Die Bundesregierung redet von der Energiewende, bekräftigt den Ausbau der Erneuerbaren und stellt dann weitere Hürden auf. Fünf Jahre nach Unterzeichnung des Pariser Klimavertrages und wiederholten Bekenntnissen zur Klimaneutralität ist der vorliegende EEG-Entwurf Ausdruck einer klimapolitischen Lethargie. Die Große Koalition scheint weder willens noch fähig, die Energiewende auf einen mit ihren eigenen Zielen kompatiblen Pfad zu lenken. Momentan sind nicht nur die Ausbauziele für Erneuerbare unzureichend, um steigende Strombedarfe klimafreundlich zu bedienen. Es fehlt ebenso an wirkungsvollen Maßnahmen, um überhaupt einen nennenswerten Zubau zu ermöglichen. Ein Jahr vor der Bundestagswahl – einer Klimawahl – ist es für die Bundesregierung höchste Zeit zu beweisen, dass sie es mit der Energiewende ernst meint und Klimaschutz kein bloßes Lippenbekenntnis ist.“ 

Zwar erfolgt mit der Anerkennung der Erneuerbaren als öffentliches Interesse ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung schleppender Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus bleibt der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form jedoch weitgehend Stückwerk, in Teilen eine Verbesserung – oftmals aber ungenügend, um den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen.

Mit dem Kooperationsausschuss wird endlich ein Monitoring der Zielerreichung beim Erneuerbaren-Ausbau zwischen Bund und Ländern institutionalisiert. Doch in seiner jetzigen Ausgestaltung ist es zahnlos. Der Kooperationsausschuss geht nicht über Berichtspflichten und Handlungsempfehlungen hinaus. Es braucht Verbindlichkeit, um erwartbare Zielverfehlungen frühzeitig abzuwenden, insbesondere in Fragen der Raumplanung. Länderspezifische Strommengen- und Flächenziele für die Erneuerbaren sollten die Raumplanung stärken und der Bund vorhandene Instrumente schärfen, um die Umsetzung der energiepolitischen Ziele durch die Landes-, Regional- und Bauleitplanung entscheidend zu unterstützen.

Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen bei Windenergieanlagen ist überfällig. Sie sollte allerdings nicht freiwillig, sondern verpflichtend in Verbindung mit Bürgerstrommodellen erfolgen und ebenso für Bestandsanlagen gelten. Dies wäre ein wichtiges Signal an jene Regionen, die bereits heute stark von Windenergieanlagen geprägt sind. Vor Ort konnten diese aber bis dato kaum ökonomisch davon profitieren. Eine dringend erforderliche Strategie zum Repowering und dem Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen fehlt weiterhin.

Damit die Energiewende endlich Einzug in die Städte erhält, sollte im Rahmen einer Solarpflicht perspektivisch jede verfügbare Dachfläche für Photovoltaik nutzbar gemacht werden.  Eigenverbrauchs- und Mieterstrommodelle sollten von ihren bürokratischen Fesseln befreit werden. Für ausgeförderte Kleinanlagen gilt es geeignete Betriebsmodell zu ermöglichen und nicht zu verhindern.“  

Kontakt

Julian Philipp

Pressesprecher, Berlin