Berlin, 6.11.2020: Der Bundesrat hat heute dem Gesetz für ein Verbot von Einwegplastik zugestimmt. Ab Mitte 2021 dürfen ausgewählte Einwegprodukte aus Plastik, wie zum Beispiel Teller, Besteck, Rührstäbchen oder Strohhalme nicht mehr verkauft werden. Laura Griestop, Referentin Wirtschaft und Märkte bei WWF Deutschland kommentiert:
„Das Verbot zeigt, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkannt hat: Unnötige Gegenstände aus Plastik gehören ins Museum statt ins Supermarktregal. Die Müllberge werden durch das Gesetz allein allerdings nicht viel kleiner. Denn die verbotenen Gegenstände machen nur einen geringen Teil des Mülls aus. Was wir wirklich brauchen ist ein Ende der Wegwerfmentalität und sinnvolle Mehrwegsysteme.
Jetzt kommt es auch darauf an, wie die Wirtschaft das neue Gesetz umsetzt. Einweg-Plastik darf jetzt nicht einfach durch Einweg-Produkte aus anderen Materialien ersetzt oder als „Mehrweg“ deklariert werden.“
Hintergrund: Zusammen gegen die Plastikflut
Um die Plastikflut zu reduzieren, rät der WWF zum Einkaufen immer eine eigene Stofftasche mitzunehmen und – wenn die Restaurants damit einverstanden sind – sich Essen von Restaurants in mitgebrachten Mehrwegboxen mitzunehmen. Auch eine nachfüllbare Trinkflasche vermeidet unnötigen Verpackungsmüll. Für viele Produkte gibt es außerdem praktische Nachfüllpacks, etwa für Gewürze, Waschpulver oder Flüssigseife. Diese bestehen aus weniger Verpackungsmaterial und schonen oft auch den Geldbeutel.
Was Politik, Wirtschaft und Verbraucher noch tun können, hat der WWF in einem Hintergrundpapier zum Thema Verpackungen aufgelistet.