In einer gemeinsamen Pressekonferenz resümieren die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Umweltbundesamt über 22 Monate Verpackungsgesetz (VerpackG). Laut ihrem Fazit komme man voran. Damit klopfen sich ZSVR und das Umweltbundesamt zu früh auf die Schulter und übersehen eindeutige Mängel, findet Laura Griestop – Projektmanagerin Wirtschaft und Märkte bei WWF Deutschland:
„Das Inkrafttreten des VerpackG Anfang 2019 war ein wichtiger Schritt. Dank ihm wurden unter anderem die Recyclingquoten erhöht und die Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen. Als Kontrollorgan stellt diese sicher, dass Hersteller und Händler von Verpackungen ihren Beitrag zur Rücknahme und Verwertung der Verpackungsabfälle leisten. Leider bleibt das Gesetz aber an wichtigen Stellen zu vage. So finden sich im Gesetzestext ungeachtet unseres hohen Ressourcenverbrauchs keine konkreten Reduktionsziele. Das rächt sich in der Praxis, wie aktuelle Entwicklungen zeigen. Die Verpackungsmengen sind in den letzten Jahren gestiegen und es gibt Indizien dafür, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. Weiterhin sind trotz konkreter Vorgaben Mehrwegsysteme bei Getränkeverpackungen rückläufig und nicht trennbare – also schwer oder gar nicht zu recycelnde – Verpackungen weiterhin allgegenwärtig. Das Gesetz muss daher dringend nachgeschärft werden. Es gilt, den Verbrauch von Ressourcen insgesamt zu reduzieren und Abfälle wirksam zu vermeiden. Üppige, nicht recyclingfähige Verpackungen sollten deutlich teurer sein als solche, die ressourcenarm gestaltet, recyclingfähig und aus Rezyklat bestehen. Das VerpackG enthält zwar Vorgaben zur ökologischen Gestaltung von Verpackungen. Sie verpuffen aber, wenn die Preise dem freien Markt überlassen werden. Recyclingfähige und nicht recyclingfähige Verpackungen müssen sich im Preis deutlich unterscheiden. Gleichzeitig muss der Rückzug der Mehrweglösungen bei Getränken aufgehalten werden. Von den im VerpackG angestrebten 70 Prozent sind gerade einmal etwas mehr als 40 Prozent Realität. Es fehlt eine unabhängige Kontrollinstanz, die transparent dokumentiert und eingreift, wenn Ziele – wie etwa der Anteil der in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränke – nicht erreicht werden. Schlussendlich muss die Bundesregierung endlich ganzheitliche Konzepte mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Zeitvorgaben formulieren und sie im VerpackG verankern. Nur so wird aus dem VerpackG kein zahnloser Tiger!“