Weltnaturerbe Wattenmeer darf nicht zum Mülleimer der Hafenwirtschaft werden / Rechtsgutachten unterstreicht Notwendigkeit für FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die im Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe zusammengeschlossenen Umweltverbände BUND, NABU und WWF sind entsetzt über die Pläne von Wirtschaftssenator Michael Westhagemann, im Alleingang seiner Behörde eine Ablagerungsstätte für Hafenschlick am Rande des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer vor der Insel Scharhörn einzurichten. Sie fordern ein wasserrechtliches Verfahren inklusive einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, für das in Hamburg die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mit Umweltsenator Jens Kerstan zuständig ist.

„Wenn sich im Rahmen dieses Verfahrens herausstellt, dass vergiftete und verdriftete Schlickbestandteile die Lebensräume des Wattenmeeres mit seiner einmaligen Tier- und Pflanzenwelt bedrohen, werden wir verhindern, dass Hamburg das Weltnaturerbe zum Mülleimer der Hafenwirtschaft macht“, so das Aktionsbündnis.

Die Umweltverbände stützen sich in ihrer Forderung auf ein Gutachten der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck greift bei einer drohenden Beeinträchtigung der Erhaltungsziele unterschiedlicher FFH- und Vogelschutzgebiete in den Nationalparks des Wattenmeeres Europäisches Recht, wonach eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und in deren Rahmen auch eine Beteiligung von Umweltverbänden erfolgen muss.

Das Vorhaben müsste gestoppt werden, wenn die Prüfung eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele feststellt und eine Abweichungsentscheidung nicht erteilt wird. Letztere kann es nur bei zwingenden Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses geben und wenn der mit der Planung verfolgte Zweck nicht an anderer Stelle mit geringeren Beeinträchtigungen erreicht werden kann.

Um die Auswirkungen des Vorhabens auf den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer überhaupt zu beurteilen, sind eine Beprobung des Meeresbodens, eine Bestandsaufnahme der Kleinlebewesen und der Fischfauna sowie der Auswirkungen auf Seevogelarten notwendig. Diese Untersuchungen sind verlässlich nur im Sommerhalbjahr möglich, eine kurzfristige Genehmigung für die Verklappungspläne ist aus Sicht der Umweltverbände daher ausgeschlossen.

Das grundsätzliche Problem sehen BUND, NABU und WWF in der Vertiefung der Unterelbe für noch größere Containerschiffe.  Sowohl die laufenden Baggerarbeiten als auch die absehbaren Maßnahmen zum Freihalten der Fahrrinne seien ganz offensichtlich aufwendiger und für das Ökosystem der Elbe belastender als geplant. Aus Sicht der Verbände muss die Elbvertiefung daher sofort gestoppt werden.

 

Hintergrund:

Das Elbästuar ist ein bedeutender Teil des Wattenmeeres, das in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein als Nationalpark geschützt ist. Seit 2009 ist dieser einzigartige Lebensraum von der UNESCO mit dem Prädikat „Weltnaturerbe der Menschheit“ ausgezeichnet. Damit verpflichtet sich Deutschland, das Wattenmeer in Gänze für unsere zukünftigen Generationen zu bewahren. Diese hohe Auszeichnung wurde dem Wattenmeer nicht zuletzt für seine herausragende Bedeutung für Millionen von Zugvögeln verliehen.

Die im Mündungsgebiet der Elbe gelegenen Inseln Neuwerk sowie die kleinere Insel Scharhörn gehören territorial zur Landesfläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die beiden Inseln liegen küstennah in der Nordsee westlich von Cuxhaven im Wattenmeer.

Das Wattenmeer ist neben seinem Prädikat eines UNESCO-Weltnaturerbes als Nationalpark und Natura2000 (FFH-) Gebiet sowie auch als europäisches Vogelschutzgebiet geschützt. Deutschland hat mehrere internationale Abkommen zum Schutz wandernder Tierarten ratifiziert, darunter die Bonner Konvention und das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA). Unter diesen Schutz fallen auch die von der Planung betroffenen Zugvögel.

Kontakt

Freya Duncker

Pressesprecherin, Hamburg