Die Umweltorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), DUH, Greenpeace, NABU, WWF und der Umweltdachverband DNR haben anlässlich der Umweltministerkonferenz (UMK) am 11. November ihren Appell an Bund und Länder erneuert, den naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land deutlich zu beschleunigen. „Wir begrüßen das von der UMK vorgelegte Papier für einen bundesweit einheitlichen Bewertungsrahmen zur Anwendung des besonderen Artenschutzrechts im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land und halten die Initiative für dringend überfällig“, so die Verbände in ihrer gemeinsamen Einschätzung. Der Entwurf vereinheitliche grundlegende Verfahrensschritte zur Herstellung einer erhöhten Rechts- und Verfahrenssicherheit und verringere Unsicherheiten in der Anwendung von Methoden und Bewertungsmaßstäben, aufgrund derer Genehmigungsverfahren regelmäßig verzögert werden.
Nach Überzeugung der Umweltorganisationen sind einheitliche, untergesetzliche Bewertungsmaßstäbe mit Behörden- und Gerichtsverbindlichkeit entscheidend, um den Ausbau zu beschleunigen. Damit eine solche einheitliche Anwendung der Kriterien und Vorgehensweisen tatsächlich erreicht wird, müssen die Länder den vorliegenden Rahmen jedoch noch deutlich konkretisieren.
„Dem nun vorgelegten bundesweiten Rahmen mangelt es bisher an der notwendigen Verbindlichkeit, um kurzfristig Wirksamkeit zu entfalten und die Berücksichtigung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren für alle Beteiligten besser plan- und vorhersehbar zu machen“, so die Verbände weiter. An wesentlichen Punkten sollte der Rahmen den Ländern konkretere Vorgaben für Bewertungsmaßstäbe machen. Dringend notwendig wäre insbesondere ein Zeitplan für die notwendige Konkretisierung der Bewertungsmaßstäbe durch die Länder sowie eine Vervollständigung der Liste kollisionsgefährdeter Arten.
Die Umweltverbände weisen darauf hin, dass der Bewertungsrahmen für das artenschutzrechtliche Tötungsrisiko nur ein Baustein für den angestrebten naturverträglichen Ausbau der Windenergie ist. Wichtig sei insbesondere, naturschutzfachlich wertvolle Gebiete und Gebiete mit einem hohen Vorkommen windenergiesensibler Arten bei der Regionalplanung großräumig freizuhalten. In ausgewiesenen Windeignungsgebieten könnten dann, wie in einem von der UMK im Mai bereits beschlossenen Hinweispapier vorgesehen, bei Bedarf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung kommen, deren Auswirkungen im Rahmen von Artenhilfsprogrammen für die betroffenen Arten kompensiert würden. Dies gilt insbesondere mit dem Blick auf die Stärkung gefährdeter Populationen.
„Die Länder stehen nun ihrerseits in der Pflicht, zu beweisen, dass sie es ernst meinen mit der Umsetzung der Energiewende. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass eine möglichst bundesweit einheitliche Anwendung der in dem UMK-Papier formulierten Kriterien und Vorgehensweisen tatsächlich erfolgt und diese nicht unterlaufen werden“, so die Verbände. Dabei sei in den Ländern gleichzeitig sicherzustellen, dass es zu vereinfachten, schnellen und möglichst vorhersehbaren Genehmigungsverfahren kommt, um die Ausbauziele zu erreichen. Die Verbände fordern Bund und Länder zudem auf, bundesweite und länderspezifische Strommengenziele für erneuerbare Energien im Einklang mit den Ausbauzielen im EEG festzulegen sowie die dafür notwendigen Flächen durch eine funktionierende Regionalplanung rechtssicher auszuweisen und nutzbar zu machen. Der Kooperationsausschuss zwischen Bund und Ländern muss sich dessen annehmen.