Bundesrat beschließt Windenergie-auf-See-Gesetz / WWF:“ Offshore-Ausbau muss naturverträglich sein“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenumssitzung dem neuen Windenergie-auf-See-Gesetz grünes Licht gegeben. Damit ist der Weg frei für einen Offshore-Ausbau von 20GW bis 2030 und 40GW bis 2040. Damit die Naturverträglichkeit beim Erreichen dieser Ziele sichergestellt wird, sind enorme Anstrengungen notwendig. Heike Vesper, Leiterin Meeresschutz bim WWF Deutschland, kommentiert:

„Das Ausbauziel von 20GW bis 2030 ist ein notwendiger Beitrag der Offshore-Windenergie, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Auch ein Ausbau darüber hinaus ist grundsätzlich wünschenswert und erforderlich. Er muss aber zwingend mit den Naturschutz-Verpflichtungen hinsichtlich Natura 2000 und der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vereinbar sein. Diese Anforderung hat auch die EU-Kommission jüngst in ihrer Offshore-Strategie bestätigt. Die Nord- und Ostsee leisten als Naturräume einen wertvollen Beitrag zur Abschwächung der Klimakrise und ihrer Auswirkungen sowie zum Wohlergehen von uns Menschen. Doch dafür müssen ihre Ökosysteme gesund und widerstandsfähig sein. Bereits jetzt sind sie durch die intensive wirtschaftliche Nutzung nachweislich zu stark belastet. Es ist daher für die Planung des Offshore-Ausbaus unbedingt nötig, die ökologische Tragfähigkeit der Nord- und Ostsee vorab – auch im Zusammenspiel mit anderen Nutzungen – wissenschaftlich zu untersuchen. Der Klima- und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Ausbau muss vielmehr so gestaltet werden, dass er gleichermaßen dem Klimaschutz und dem Schutz der Biodiversität gerecht wird.“

Kontakt

Freya Duncker

Pressesprecherin, Hamburg