Gas raus, Biomasse rein: EU-Taxonomie riskiert so Verschärfung der Klimakrise

Die EU-Kommission hat heute den Entwurf für ein Gesetz veröffentlicht, das regeln soll, welche Wirtschaftssektoren im Rahmen der EU-Taxonomie als klimaverträglich gelten. Die Kommission hat einen lobenswerten Schritt weg von den fossilen Brennstoffen gemacht, indem sie diese aus der Taxonomie ausschließt. Trotz dieses Fortschritts würde es der Vorschlag der Kommission ermöglichen, das Verbrennen von Biomasse als „nachhaltig“ zu betrachten, obwohl es mehr Treibhausgasemissionen verursacht als Kohle. Der Kommissions-Vorschlag würde auch neue Wasserkraftwerke in die Taxonomie einbeziehen, trotz des Schadens, den sie der biologischen Vielfalt zufügen, und des vernachlässigbaren Beitrags, den sie zur Bekämpfung des Klimakrise leisten würden.

Die unabhängige Technische Expertengruppe (TEG) der Kommission, die detaillierte wissenschaftliche Kriterien als Grundlage für die Regeln ausgearbeitet hatte, rät von der Einbeziehung fossiler Brennstoffe, kleiner Wasserkraftwerke und der Verbrennung von Biomasse zur Energiegewinnung ab. Der WWF kritisiert, dass die EU-Kommission dennoch vorschlägt, die beiden letztgenannten als grüne Investitionen zu betrachten.

Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland, kommentiert:

„Die EU-Taxonomie ist der beste Standard für nachhaltiges Wirtschaften, den wir haben. Die EU-Kommission darf das Regelwerk nicht verwässern. Die vorgeschlagenen Kriterien für Bioenergie untergraben die Glaubwürdigkeit der Taxonomie. Sie als grüne Investition zu befürworten, ignoriert den Rat der Technischen Expertengruppe. Die öffentliche Konsultation muss zurück zu den Empfehlungen führen, welche die Technische Expertengruppe im Frühjahr vorgestellt hat. Das Verbrennen von Biomasse zur Energiegewinnung verursacht hohe Emissionen und verschärft die Klimakrise. Investitionen in diesen Wirtschaftszweig werden in der Zukunft zu gestrandeten Vermögenswerten führen.“

Hintergrund

Die vorgeschlagenen Regeln stehen nun bis Mitte Dezember zur öffentlichen Konsultation. Die Europäische Kommission hat dann bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, um das delegierte Gesetz zu verabschieden. Danach geht es an das EU-Parlament und den Rat, die dann zwei Monate Zeit haben, den delegierten Rechtsakt anzunehmen oder abzulehnen.

Kontakt

Julian Philipp

Pressesprecher, Berlin