Zu der öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zum Kohleausstiegsgesetz kommentiert Viviane Raddatz, Klimaschutz- und Energiepolitikexpertin beim WWF Deutschland:
„Das Kohleausstiegsgesetz war bereits vor Covid-19 mangelhaft. Doch jetzt – in unserer neuen Realität – wird die Problematik eines hinausgezögerten Ausstieges aus der schädlichen Kohleverstromung umso deutlicher. Die vorgesehenen Entschädigungszahlungen müssen in der parlamentarischen Debatte dringend auf den Prüfstand. Sie bilden nicht die wirtschaftliche Lage und Verlusterwartungen der Betreiber ab. Ein gesellschaftlich ausgehandelter Auslaufpfad sollte mit Instrumenten wie einem CO2-Mindestpreis flankiert werden, statt mit Entschädigungen den Kohlestrom länger am Leben zu halten, als es der Markt letztendlich täte.
Es ist nicht vermittelbar, dass Betreiber-Entschädigungen für einen Braunkohleausstiegspfad beschlossen werden, der sich kaum unterscheidet von den ursprünglichen Planungen der Betreiber. Die Gesellschaft und die Wirtschaft stehen vor der Herausforderung einer umfassenden Neugestaltung hin zu Klimaneutralität und Resilienz – mit den erneuerbaren Energien als sauberen Treiber des Strukturwandels.
Der WWF kritisiert auch, dass die Bundesregierung entgegen der Ankündigung die klimapolitisch schon unzureichenden Empfehlungen der Kommission Wachstum Strukturwandel und Beschäftigung im Gesetz so umgesetzt hat, dass allein bis 2030 mehr als 40 Millionen Tonnen CO2 mehr als im von der Kohlekommission vorgeschlagenen stetigen Pfad emittiert werden.“