Wildereiprozess eingestellt

Wildereiprozess eingestellt

Luchs (C) Fritz Poelking
Luchs (C) Fritz Poelking

Berlin/Regensburg, 06.03.2020: Das Landgericht Regensburg hat am Freitag das Verfahren gegen einen Landwirt, Waldbauern und Jäger aus dem Bayerischen Wald wegen der Wilderei auf Luchse eingestellt. Das Gericht verwies in seiner Begründung darauf, dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten" gelte. Das sei allerdings nicht als Freispruch zu werten. Zugleich betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich, dass er hoffe, von dem Prozess gehe eine entsprechende „Signalwirkung“ aus, dass Wilderei konsequent verfolgt werde. Die Naturschutzorganisation WWF Deutschland sieht in dem Urteilsspruch einen „schweren Schlag“ für den Artenschutz und den Einsatz gegen Wilderei in Deutschland. Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversität in Deutschland beim WWF:

 

„Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die den Wilderern in Deutschland die Stirn bieten. Nach diesem Urteil ist es umso wichtiger, dass die bayerische Landesregierung reagiert. Wir brauchen eine Anti-Wilderei-Offensive der bayerischen Behörden und eine zentrale Dokumentation und Veröffentlichung aller Artenschutzdelikte sowie ihrer Hintergründe und deren Strafverfolgung in Bayern.

 

Wilderei gehört zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter. Es darf nicht sein, dass diese Tiere in Deutschland vergiftet, erschossen oder erschlagen und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Ermittlungsbehörden müssen besser als in der Vergangenheit in die Lage versetzt werden, entsprechende Straftat zu verfolgen und aufzuklären. Häufig gibt es bei Wilderei auf bedrohte Arten wie den Luchs eine „Mauer des Schweigens“. Diese muss durchbrochen werden. Hier sind und bleiben auch finanzielle Anreize für Zeugen ein Mittel – ähnlich wie bei anderen schweren Straftaten auch.

 

Die Kritik der Staatsanwältin daran, dass der WWF öffentlich eine Belohnung in diesem Fall ausgesetzt hat, können wir nicht nachvollziehen. Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass sogar das bayerische Umweltministerium in mehreren Fällen, darunter auch zur Luchswilderei, entsprechende Belohnungen ausgesetzt hat."

Roland Gramling

WWF Deutschland

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