Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft entscheidet sich die zukünftige Ausrichtung der europäischen Fischereisubventionspolitik. In einem offenen Brief an die zuständige Bundesministerin Julia Klöckner fordern Client Earth, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Environmental Justice Foundation (EJF), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und WWF Deutschland, dass schädliche Fischereisubventionen, die die Flottenkapazität und die Überfischung befeuern, nicht wiedereingeführt werden. „Bis zum Ende des Jahres muss der Abbau schädlicher Fischereisubventionen beschlossene Sache sein. Es darf keine Kehrtwende geben, bei der auf EU-Ebene wieder Steuergelder bereitgestellt werden, die die Schleusen für die Überfischung und Zerstörung der Meere öffnen“, so die Verbände.
Die Beendigung der Überfischung der Meere ist eine der großen Herausforderungen, denen sich die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen der UN-Agenda 2030 verpflichtet hat. Dafür sollen schädliche Fischereisubventionen – einer der Haupttreiber der Überfischung – noch dieses Jahr abgebaut werden (SDG 14.6). In der EU wurden die meisten dieser Subventionen bereits 2004 abgeschafft, nun droht aber, dass sie über den Europäischen Meeres-, Fischerei-, und Aquakulturfonds (EMFAF) wiedereingeführt werden. Dieser stellt finanzielle Mittel für die Zielerreichung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU und für den Fischerei- und Aquakultursektor zur Verfügung.
In Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission wird der EMFAF dieses Jahr für 2021 – 2027 neu verhandelt und Deutschland hat als Ratsvorsitz die Gelegenheit, ihn maßgeblich mitzugestalten. „Damit die EU ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele nicht untergräbt und das UN-Ziel in 2020 erreicht wird, muss Frau Klöckner die Chance ergreifen, um die Segel in Richtung einer Zukunft zu setzen, die für Fischbestände und Fischer:innen nachhaltig ist“, drängen die Umweltverbände.
Sie fordern, unter der Moderation der deutschen Ratspräsidentschaft im Ministerrat einen zukunftsgerichteten EMFAF 2021-2017 zu verabschieden, der 1. mindestens 25 Prozent seiner Mittel für den Meeresnaturschutz einsetzt, 2. Fischereimanagementmaßnahmen sowie eine bessere Kontrolle und Durchsetzung von Vorschriften wirksam unterstützt und 3. keine kapazitätserhöhenden und die Überfischung befeuernden Fischereisubventionen wiedereinführt.
Auch die erst im Mai 2020 im Rahmen des europäischen Green Deals verabschiedete EU-Biodiversitätsstrategie sieht einen Aktionsplan zum Meeresschutz für eine Neuausrichtung der fischereilichen Praxis, Beschränkungen für die Grundschleppnetzfischerei sowie Nachhaltigkeitsanreize über den zukünftigen EMFAF vor.