Grenzgänger besser schützen
Elefant, Jaguar, Hai: Mehr Schutz für wandernde Tierarten / Konferenz zu „Bonner Konvention“ in Indien beendet
Am Samstag endete im indischen Gandhinagar die 13. UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten. Vertreter von über 120 Staaten, die die Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten CMS (auch „Bonner Konvention“ genannt) ratifiziert haben, erhöhen den Schutzstatus mehrerer bedrohter Tiere. Unter anderem profitieren von den Beschlüssen Jaguar, Hindutrappe, Antipodenalbatross, Asiatischer Elefant, Weißspitzen-Hochseehai, Glatter Hammerhai und Hundshai. Die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet sich damit nicht nur dazu, das Töten dieser Tiere zu unterbinden, sondern auch deren Lebensräume grenzübergreifend zu schützen und zu erhalten. Der Bau von Straßen etwa kann Wanderrouten zerstören. Deshalb wurde dieses Jahr auch das Thema Infrastruktur auf die Tagesordnung gesetzt.
Dr. Arnulf Köhncke, Leiter Artenschutz beim WWF Deutschland, begrüßt die Beschlüsse und erklärt zum Konferenzabschluss:
„Wandernde Tierarten halten sich nicht an Ländergrenzen. Umso wichtiger ist, dass Staaten zu deren Schutz zusammenarbeiten. Wir beobachten gerade das größte Artensterben seit Verschwinden der Dinosaurier. Wer nur sein nationales Süppchen kocht, wird das Problem nicht in den Griff bekommen. Es braucht globale Anstrengung gegen das globale Artensterben. Die Beschlüsse von Gandhinagar sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Sie zeigen, wie wichtig internationale Zusammenarbeit zum Schutz unseres Planeten ist – auch wenn es manchmal nur mühsam und zu langsam vorangeht.
Zugleich ist aber auch klar: Selbstverpflichtungen bringen nur dann etwas, wenn diese effizient umgesetzt, unterstützt und finanziert werden. Hier scheitert es oft an der technischen Kapazität oder den finanziellen Mitteln, manchmal auch am politischen Willen. Es braucht Lebensraumschutz vor Ort, aber es sind auch die wohlhabenden Industrienationen in der Pflicht, die Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Es muss uns gelingen gemeinsam eine lebendige Erde für Mensch und Natur zu erhalten.“
Zum Hintergrund:
Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) wurde am 1979 in Bonn verhandelt und unterzeichnet. Sie wird daher auch Bonner Konvention genannt. Das Sekretariat des Übereinkommens ist in Bonn angesiedelt und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) getragen. Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten zu treffen